15.06.2023 — Online-Redaktion Verlag Dashöfer. Quelle: .
Außerdem seien zu hohe Schwellenwerte, die alle oder nahezu alle Projekte einer bestimmten Art von vornherein der UVP-Pflicht entziehen, unionsrechtswidrig.
Vergabeunterlagen auftragssicher & fehlerfrei zusammenstellen
VHB-Vordrucke, VOB- & VOL-Formulare unter Berücksichtigung der aktuellen Rechtsprechung
Im vorliegenden Fall beantragte ein Hotelbetrieb eine baubehördliche Bewilligung für das Projekt "Heumarkt Neu" in Wien. Dieses Vorhaben liegt in der Kernzone der Unesco-Welterbestätte "Historisches Zentrum Wien". Auf dem Areal soll ein bestehendes Hotel abgerissen, mehrere neue Gebäude für Hotel-, Gewerbe-, Konferenz-, Veranstaltungs-, Wohn- oder Bürozwecke neu errichtet werden. Zudem sind eine unterirdische Eishalle, eine unterirdische Sporthalle mit einem Schwimmbad und eine Tiefgarage geplant. Die Flächeninanspruchnahme des Projekts beträgt circa 1,55 Hektar und die Bruttogeschoßfläche umfasst rund 89.000 Quadratmeter. Da ein Bescheid nicht erging, brachte der Hotelbetrieb beim VG Wien eine Säumnisbeschwerde ein.
Das Unternehmen machte geltend, dass für das Projekt unter Beachtung der im österreichischen Recht festgelegten Schwellenwerte und Kriterien keine Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) erforderlich sei. Nach österreichischem Recht ist eine Umweltverträglichkeitsprüfung für "Städtebauprojekte" nur dann durchzuführen, wenn das Projekt eine Fläche von mindestens 15 Hektar beansprucht und die Bruttogeschossfläche mehr als 150.000 Quadratmeter beträgt. Das VG Wien hatte Zweifel an der Vereinbarkeit der Regelung mit der Richtlinie 2011/92/EU über die Umweltverträglichkeitsprüfung bei bestimmten öffentlichen und privaten Projekten und rief deshalb den EuGH an.
Laut EuGH verstößt eine Regelung gegen die UVP-Richtlinie, die eine Umweltverträglichkeitsprüfung für bestimmte "Städtebauvorhaben" von der Überschreitung der Schwellenwerte im Ausmaß einer Flächeninanspruchnahme von mindestens 15 Hektar und einer Bruttogeschossfläche von mehr als 150.000 Quadratmeter abhängig macht. Denn lege ein Mitgliedstaat für die UVP Schwellenwerte fest, müsse er Gesichtspunkten wie dem Standort der Projekte Rechnung tragen, etwa durch Festlegung mehrerer Schwellenwerte für verschiedene Größenordnungen von Projekten, die nach Maßgabe der Art und des Standorts der Projekte gölten. Befinde sich das Projekt wie hier im Kerngebiet einer Unesco-Welterbestätte, sei das Standort-Kriterium besonders relevant.
In einem städtischen Umfeld, in dem der Raum begrenzt sei, seien Schwellenwerte im Ausmaß einer Flächeninanspruchnahme von mindestens 15 Hektar und einer Bruttogeschossfläche von mehr als 150.000 Quadratmeter so hoch, dass in der Praxis die Mehrheit der Städtebauprojekte von vornherein von der Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung ausgenommen sei. Letztlich müsse das VG Wien beurteilen, ob alle oder nahezu alle betroffenen Projekte dieser Pflicht entzogen sind, was grundsätzlich mit der Richtlinie unvereinbar wäre, so der EuGH.
Dem EuGH zufolge verbietet es die UVP-Richtlinie schließlich auch, vor oder neben einer notwendigen Umweltverträglichkeitsprüfung oder vor Abschluss einer Einzelfalluntersuchung der Umweltauswirkungen, mit der die Notwendigkeit einer Umweltverträglichkeitsprüfung geklärt werden soll, Baubewilligungen für einzelne Baumaßnahmen zu erteilen, die einen Teil umfassenderer Städtebauprojekte bilden.
Bei der Aufstellung, Änderung oder Ergänzung von kommunalen Bauleitplänen werden Umweltverträglichkeitsprüfung und Strategische Umweltprüfung grundsätzlich im Aufstellungsverfahren als Umweltprüfung nach den Vorschriften des Baugesetzbuchs (BauGB) durchgeführt. § 13a BauGB (Bebauungspläne der Innenentwicklung) sieht abweichend vor, dass im Falle einer Unterschreitung einer Flächengröße von 2 Hektar in einem beschleunigten Verfahren regelmäßig keine erheblichen Umweltauswirkungen zu befürchten sind und daher auf eine Umweltprüfung verzichtet werden kann (vgl. auch § 13a Abs. 1 Nr. 2 BauGB).
Die EuGH-Entscheidung hat klargestellt, dass es bei der Frage, ob und inwieweit bei städtebaulichen Planungen und Projekten auf eine Umweltprüfung verzichtet werden kann, durchaus einen Auslegungsspielraum gibt. Die Mitgliedsstaaten haben grundsätzlich die Möglichkeit, die Durchführung einer UVP von der Unter- oder Überschreitung bestimmter Schwellenwerte abhängig zu machen. Hierbei ist allerdings darauf zu achten, dass neben dem Schwellenwert auch der Projektstandort berücksichtigt wird und die Schwellenwerthöhe nicht dazu führt, dass nahezu alle (Städtebau-) Projekte von vornherein einer UVP entzogen würden. Die vorstehende EuGH-Entscheidung lässt auch die in Deutschland geführte Diskussion um die EU-Konformität des § 13b BauGB (Einbeziehung von Außenbereichsflächen in das beschleunigte Verfahren nach § 13 a BauGB bei weniger als 1 Hektar) in einem anderen Licht erscheinen.
Bild: Lex Photography (Pexels, Pexels Lizenz)
Themen
Gerne können Sie Ihre Fragen per E-Mail oder Telefon direkt an die zuständige Produktmanagerin oder den zuständigen Produktmanager richten.
Gerne können Sie sich direkt per E-Mail an die zuständige Produktmanagerin oder den zuständigen Produktmanager wenden.
Zur Teilnahme am Online-Seminar benötigen Sie Kopfhörer, Lautsprecher oder Ähnliches.
Da wir unsere Online-Seminaren so interaktiv wie möglich gestalten, empfehlen wir auch die Verwendung von Kamera und Mikrofon.
Für einen optimalen Ablauf empfehlen wir die Nutzung von Google Chrome oder Mozilla Firefox. Die detaillierten technischen Voraussetzungen finden Sie in der Anmeldebestätigung, die wir an die bei der Bestellung angegebene E-Mail-Adresse senden.
Das Teilnahmezertifikat wird Ihnen am Tag nach der Veranstaltung per E-Mail zugesandt.
Die Veranstaltungsunterlage wird Ihnen in digitaler Form am Vortag oder am Tag nach dem Online-Seminar zugesandt.
Sie erhalten am Vortag der Veranstaltung den Zugangslink, über den Sie sich anmelden können. Bei Seminaren, die an einem Montag stattfinden, erhalten Sie den Link am Freitag zuvor.
Gerne können Sie Ihre Fragen per E-Mail oder Telefon direkt an die zuständige Produktmanagerin oder den zuständigen Produktmanager richten.
Gerne können Sie sich direkt per E-Mail an die zuständige Produktmanagerin oder den zuständigen Produktmanager wenden.
Der Standard-Tagesablauf eines eintägigen Seminars sieht wie folgt aus:
Für Teilnehmende stehen bei Veranstaltungen in einigen Tagungshotels begrenzte Zimmerkontingente zur Verfügung. Bei Bedarf können Sie die Reservierungen selbstständig beim Hotel unter dem Stichwort „Verlag Dashöfer“ vornehmen.
Der Veranstaltungsort ist auf der Detailseite jedes Seminars angegeben. Weitere Details zum Veranstaltungshotel erhalten Sie mit Ihrer Seminarbestätigung, spätestens 14 Tage vor der Veranstaltung.
Sobald die Durchführung des Seminars bestätigt wurde, spätestens 14 Tage vorher, erhalten Sie alle Details zur Veranstaltung sowie Ihre Rechnung.
Wenn Sie keine Werbung/Newsletter mehr zugesandt bekommen möchten, können Sie dies per E-Mail an unseren Kundenservice (abmeldung@dashoefer.de) durchgeben.
Die Anmeldung zu unseren kostenfreien Newslettern ist über unsere Internetseite möglich.
Sie haben jederzeit die Möglichkeit, kostenfrei einen Ersatzteilnehmenden für den gebuchten Termin zu benennen.
Schreiben Sie uns einfach eine Mail mit der Seminarnummer, dem Namen der angemeldeten Person sowie dem Namen und der E-Mail-Adresse der Person, die nun an der Veranstaltung teilnehmen wird, an: veranstaltungsmanagement@dashoefer.de
Wenn Sie ein Präsenz-Seminar trotz der Möglichkeit der Terminverschiebung und des Teilnehmerwechsels stornieren möchten, berechnen wir bis 31 Tage vor Seminarbeginn eine Stornierungsgebühr in Höhe von 40 € zzgl. MwSt. pro Seminartag. Ab 30 Tage vor Seminarbeginn wird die volle Teilnahmegebühr fällig.
Wenn Sie eine Stornierung wünschen, schreiben Sie uns einfach eine E-Mail mit der Seminarnummer sowie dem Namen der angemeldeten Person an: veranstaltungsmanagement@dashoefer.de
Präsenz-Seminare können bis zu 15 Tage vor der Veranstaltung kostenlos umgebucht werden. Danach wird aufgrund der Kurzfristigkeit eine Umbuchungsgebühr in Höhe von 60 € zzgl. MwSt. fällig.
Wenn Sie eine Umbuchung wünschen, schreiben Sie uns einfach eine E-Mail mit der Seminarnummer, dem Namen der angemeldeten Person sowie dem neuen Wunschtermin (einzusehen auf der jeweiligen Seminarseite auf unserer Homepage) an: veranstaltungsmanagement@dashoefer.de
Sie haben jederzeit die Möglichkeit, kostenfrei einen Ersatzteilnehmenden für den gebuchten Termin zu benennen.
Schreiben Sie uns einfach eine Mail mit der Seminarnummer, dem Namen der angemeldeten Person sowie dem Namen und der E-Mail-Adresse der Person, die nun an der Veranstaltung teilnehmen wird, an: veranstaltungsmanagement@dashoefer.de
Wenn Sie ein Online-Seminar trotz der Möglichkeit der Terminverschiebung und des Teilnehmerwechsels stornieren möchten, stellen wir Ihnen eine Gebühr in Höhe von 15 % der Seminargebühr zzgl. MwSt. in Rechnung. Ab 13 Tage vor Seminarbeginn wird die volle Teilnahmegebühr fällig.
Wenn Sie eine Stornierung wünschen, schreiben Sie uns einfach eine E-Mail mit der Seminarnummer sowie dem Namen der angemeldeten Person an: veranstaltungsmanagement@dashoefer.de
Online-Seminare können bis zu 15 Tage vor der Veranstaltung kostenlos umgebucht werden. Danach wird aufgrund der Kurzfristigkeit eine Umbuchungsgebühr in Höhe von 60 € zzgl. MwSt. fällig.
Wenn Sie eine Umbuchung wünschen, schreiben Sie uns einfach eine E-Mail mit der Seminarnummer, dem Namen der angemeldeten Person sowie dem neuen Wunschtermin (einzusehen auf der jeweiligen Seminarseite auf unserer Homepage) an: veranstaltungsmanagement@dashoefer.de
Alle Informationen zu unseren Inhouse-Angeboten sowie die passenden Ansprechpartnerinnen und -partner finden Sie auf unserer Inhouse-Seite unter: https://www.dashoefer.de/inhouse-seminare.html
Das Zertifikat, das Sie nach der Veranstaltung per E-Mail erhalten, beinhaltet alle Kriterien (Inhalt, Dauer, Referent*in und Datum), um das Seminar bei den entsprechenden Kammern als Weiterbildung anrechnen zu lassen.
Darüber hinaus gelten unsere Seminare aus dem Bereich Immobilien und Grundbesitz als Qualifikationsnachweis für Mietverwalter, WEG-Verwalter und Immobilienverwalter sowie unsere Seminare aus dem Personalmanagementbereich als Fortbildungsnachweis nach § 15 FAO für Anwält*innen.
Wir akzeptieren ausschließlich Bildungschecks aus dem Bundesland Nordrhein-Westfalen.
Ab der dritten teilnehmenden Person aus einem Unternehmen erhalten die dritte und jede weitere Person einen Preisnachlass von 10 %. Dies gilt für Anmeldungen zu demselben Termin.
Die Seminarpreise verstehen sich netto zzgl. MwSt. und gelten pro Person. Demnach sind bei Online-Seminaren nur die angemeldeten Personen berechtigt, sich mit den Zugangsdaten für die jeweilige Online-Veranstaltung anzumelden.
Das Zahlungsziel unserer Rechnungen beträgt 14 Tage.
Eine Rechnungskorrektur können Sie schriftlich per E-Mail an rechnungsversand@dashoefer.de anfordern. Bitte teilen Sie uns in Ihrer Nachricht die Rechnungsnummer sowie die gewünschte Änderung mit.
Sie erhalten die Rechnung frühestens acht Wochen vor Seminarbeginn und nur dann, wenn wir die Durchführung aufgrund der erreichten Mindestteilnehmendenzahl gewährleisten können.
Die Seminargebühr wird mit Zugang der Anmeldebestätigung fällig und ist zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Mehrwertsteuer zu zahlen. Die Fälligkeit der Rechnung ist unabhängig vom Leistungszeitpunkt.
Wenn Sie im Bestellvorgang bei „Diesem Teilnehmer eine eigene Bestellbestätigung zusenden?“ ein Häkchen gesetzt haben und die E-Mail-Adresse der teilnehmenden Person mit der im Feld „Rechnungsanschrift eingeben“ übereinstimmt, werden Ihnen zwei Bestätigungen zugesendet. Sie sind in diesem Fall nicht doppelt angemeldet.
Login
Bitte melden Sie sich mit Ihrem Benutzernamen und Ihrem Passwort an.
Benutzerkonto anlegen
Sind Sie auf unserer Website noch nicht registriert? Hier können Sie sich ein neues Kundenkonto bei dashoefer.de anlegen.
RegistrierenHaben Sie Fragen? Kontaktformular
So erreichen Sie unseren Kundenservice:
Telefon: 040 / 41 33 21 -0
Email: kundenservice@dashoefer.de
Haben Sie Fragen zu unseren Produkten und Online-Angeboten?
Rückruf vereinbaren
Möchten Sie einen Rückruf vereinbaren?