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EU will Steuerzahler bei Bankenkrisen entlasten

07.06.2012  — Online-Redaktion Verlag Dashöfer.  Quelle: Europäische Kommission.

Die EU-Kommission will bei Rettungsaktionen für europäische Banken künftig den Steuerzahler entlasten. Sie hat am Mittwoch Vorschläge für einen Rechtsrahmen zur Sanierung und Abwicklung von Banken vorgelegt.

Binnenmarktkommissar Michel Barnier sagte bei der Vorstellung der Vorschläge: „Die Finanzkrise hat den Steuerzahler eine Menge Geld gekostet. Wir müssen den Behörden die nötige Handhabe geben, damit sie Bankenkrisen in Zukunft angemessen bewältigen können. Andernfalls werden am Ende wieder die Bürger die Zeche zahlen, während die Banken weitermachen wie bisher, weil sie sich darauf verlassen können, gerettet zu werden."

In der Finanzkrise mussten Staaten die Banken mit öffentlichen Finanzspritzen stützen und Garantien in noch nie dagewesenem Umfang übernehmen. Die damit verbundene Verschlechterung der öffentlichen Finanzen wurde dem Steuerzahler aufgebürdet. Die Frage, wie mit krisengeschüttelten grenzübergreifenden Großbanken verfahren werden soll, ist bislang noch nicht gelöst. Die Kommission will mit europaweiten Regelungen den Behörden aller EU-Länder Möglichkeiten an die Hand geben, Banken, deren Pleite die Finanzstabilität gefährden könnte, zu restrukturieren oder abzuwickeln und dafür sorgen, dass Steuerzahler künftig nicht mehr für Bankenrettungen aufkommen.

Ein Abwicklungsrahmen für nicht mehr lebensfähige Banken soll den nationalen Aufsichtsbehörden einheitliche Regeln zum Umgang mit Bankausfällen geben. Die Kommission fordert von den Banken die Aufstellung von Sanierungsplänen für Notfälle und frühzeitige Intervention der nationalen Bankenaufsichten mit der Möglichkeit, vorübergehend einen Sonderverwalter für Banken in Schieflage einzusetzen. Zu den vorgeschlagenen Abwicklungsinstrumenten gehören die Unternehmensveräußerung und die Einrichtung eines Brückeninstituts, bei dem die „guten“ Vermögenswerte oder wesentlichen Funktionen der Bank ermittelt und gesondert auf eine neue Bank (Brückenbank) übertragen werden. Abwicklungsfonds sollen sicherstellen, dass die Maßnahmen nicht vom Staat finanziert werden. Die Fonds, die Beiträge von den Banken erheben, werden ausschließlich zur Unterstützung einer geordneten Reorganisation und Abwicklung in Anspruch genommen, nicht zur Rettung einer Bank.

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