21.03.2024 — Online-Redaktion Verlag Dashöfer. Quelle: dena – Deutsche Energieagentur.
Die Ergebnisse des Projektes sollen in Form eines Leitfadens richtungsweisend für die Umsetzung von Energy Sharing in Deutschland sein.
In die ESC in Wunsiedel werden verschiedene Erzeuger, Verbraucher, Prosumer und Assets der Energieversorgung eingebunden. Ausgangsbasis ist die in Gründung befindliche Erzeugergemeinschaft „WUNergy“, die zur ESC weiterentwickelt wird. Für die Umsetzung von Energy Sharing ist eine effiziente Vernetzung und Koordination der beteiligten Akteure durch digitale Technologien unerlässlich. Das Zusammenspiel der benötigten digitalen Infrastruktur, u.a. bestehend aus Aggregationsplattform, Community Management, Energiehandels-, Bilanzierungs- und Abrechnungssystemen sowie dem notwendigen Datenaustausch zwischen verschiedenen energiewirtschaftlichen Marktrollen und Akteuren stehen im Fokus des Projektes. Darüber hinaus wird erprobt, wie die Nutzung von aggregierter Flexibilität die Wirtschaftlichkeit der ESC positiv beeinflusst. Die Skalierbarkeit des Piloten wird mit Blick auf andere Erzeugungsstrukturen und Akteurskonstellationen mit Experten und Expertinnen diskutiert und abgewogen.
Die Erfahrungen der Pilot-Community werden in einen Leitfaden einfließen und so nicht nur für die beteiligte Gemeinde relevant sein, sondern auch wertvolle Erkenntnisse für die gesamte Energiebranche liefern. Der Leitfaden, der federführend durch das Institut für Zukunftsstudien und Technologiebewertung gGmbH (IZT) und B.A.U.M Consult München/Berlin erstellt wird, soll neben den technisch-ökonomischen Umsetzungskriterien für Energy Sharing auch Empfehlungen für die Rahmensetzung in Deutschland beinhalten. Hierzu werden die Integration in das Gesamtsystem untersucht und erzielte Wirkungen in der Pilot-Community evaluiert.
Die zentralen Fragen rund um Energy Sharing werden im Projekt im Rahmen eines Expertenrates diskutiert. Die Expertinnen und Experten bringen verschiedene Perspektiven aus Energieerzeugung und -versorgung, Verteilernetzbetrieb, Bürgerenergie, Genossenschaften, kommunalen Unternehmen, Informatik und Nachhaltigkeitsforschung ein. Sie tragen auf diese Weise entscheidend dazu bei, dass im Projekt verschiedene Sichtweisen und aktuelle Diskussionen berücksichtigt werden.
Die dena führt dieses Projekt seit Januar 2021 im Auftrag des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) durch. Der Konzeption und dem Aufbau der Pilot-Community ging die Analyse der Rolle digitaler Technologien für Energy Communities im Allgemeinen voraus. Das Projekt soll im ersten Halbjahr 2025 abgeschlossen werden.
Weitere Informationen: https://future-energy-lab.de/projects/energy-sharing-communities/
Mit dem Future Energy Lab hat die Deutsche Energie Agentur (dena) im Auftrag des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) einen Raum geschaffen, in dem Digital- und Energiewirtschaft zusammenkommen. Ziel ist es, als Pilotierungslabor und Denkwerkstatt neue Technologien sowie regulatorische Ansätze für die Sektoren Strom, Wärme und Mobilität zu testen, um die Energiewende voranzutreiben. Das Future Energy Lab dient als Plattform, um die Zusammenarbeit aller Branchenakteure zu bündeln und schafft für Start-Ups einen Kreativplatz für innovative Lösungsentwicklungen. Weitere Informationen unter: https://future-energy-lab.de
Bild: Gustavo Fring (Pexels, Pexels Lizenz)
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Präsenz-Seminare können bis zu 15 Tage vor der Veranstaltung kostenlos umgebucht werden. Danach wird aufgrund der Kurzfristigkeit eine Umbuchungsgebühr in Höhe von 60 € zzgl. MwSt. fällig.
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Alle Informationen zu unseren Inhouse-Angeboten sowie die passenden Ansprechpartnerinnen und -partner finden Sie auf unserer Inhouse-Seite unter: https://www.dashoefer.de/inhouse-seminare.html
Das Zertifikat, das Sie nach der Veranstaltung per E-Mail erhalten, beinhaltet alle Kriterien (Inhalt, Dauer, Referent*in und Datum), um das Seminar bei den entsprechenden Kammern als Weiterbildung anrechnen zu lassen.
Darüber hinaus gelten unsere Seminare aus dem Bereich Immobilien und Grundbesitz als Qualifikationsnachweis für Mietverwalter, WEG-Verwalter und Immobilienverwalter sowie unsere Seminare aus dem Personalmanagementbereich als Fortbildungsnachweis nach § 15 FAO für Anwält*innen.
Wir akzeptieren ausschließlich Bildungschecks aus dem Bundesland Nordrhein-Westfalen.
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