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Ergebnisse der steuerlichen Betriebsprüfung und Lohnsteueraußenprüfung 2012: Ihre Leserfragen

20.08.2013  — Online-Redaktion Verlag Dashöfer.  Quelle: Volker Hartmann.

Zu dem Artikel "Ergebnisse der steuerlichen Betriebsprüfung und Lohnsteueraußenprüfung 2012" erreichten uns Leserfragen, die unser Experte Volker Hartmann im Folgenden beantwortet:

Frage 1: "Wie hoch sind die "echten" Mehrsteuern - und wie hoch ist der Anteil von lediglich zwischen einzelnen Veranlagungsjahren verschobenen Steuern?"

Die ausgewiesenen Mehrergebnisse sind die jeweiligen Salden zwischen Mehr- und Mindersteuern. Wenn sich lediglich eine Gewinn-Verschiebung ergibt, bringen Mehrsteuern zwangsläufig Mindersteuern in einem anderen Kalenderjahr mit sich. Innerhalb eines Prüfungszeitraums kann es daher vorkommen, dass Mehr- und Mindersteuern saldiert 0 ergeben, was sich entsprechend neutral auf die Statistik auswirkt.

Wenn sich Mehrsteuern in einem Prüfungszeitraum ergeben und die Mindersteuern in einem anderen Prüfungszeitraum wird dies regelmäßig bei der Folge-BP erfasst. Bei Firmen, die anschlussgeprüft werden, wird dies dann im Rahmen der Folge-BP statistisch erfasst.


Frage 2: "Wie viel Prozent der Mehrsteuern können wirklich realisiert werden - und müssen nicht wegen Zahlungsunfähigkeit, Betriebsende etc. am Ende abgeschrieben werden (oder anders: Welcher Insolvenzverwalter wehrt sich schon gegen die Finanzbehörde, wenn er eh weiß, dass am Ende nichts übrig bleibt ...)?"

Es ist schwer zu sagen, wie viel Prozent der Mehrsteuern tatsächlich realisiert werden können. Jede Statistik hat ihre Grenzen. Dies hängt vom jeweiligen Einzelfall ab und wird von der Statistik nicht erfasst. Darüber hinaus können Sie davon ausgehen, dass ein Insolvenzverwalter regelmäßig ungerechtfertigte Steuerforderungen der Finanzverwaltung nicht akzeptieren wird.


Frage 3: "Stimmt es, dass bei Betriebsprüfungen - insbesondere bei der Umsatzsteuer - nach Schätzungsfällen die Ausgangsbasis für die Berechnung der Mehrsteuern vor der Prüfung auf "0" gesetzt wird (oder zumindest gesetzt werden kann) - die tatsächlich evtl. bereits gezahlten Steuern also gar nicht berücksichtigt sind?
Grund sei: Da Schätzungen meist zu hoch ausfallen würden die Betriebsprüfer sonst mit einem negativen Ergebnis aus der Prüfung gehen. Diese Aussage erhielt ich vor mehreren Jahren mal von einem Umsatzsteuersonderprüfer; der USt-Prüfer eines anderen Amtes dementierte dieses Vorgehen zwar einige Jahre später, fand die Information aber sehr spannend."

Diese Aussage kann ich nicht nachvollziehen. In der Tat führen niedrigere Steuerfestsetzungen nach einer erfolgten Schätzung zu einem statistischen Minderergebnis.


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Der Autor:

Volker Hartmann ist Diplom-Finanzwirt, Lohnsteueraußenprüfer und Betriebsprüfer im aktiven Dienst der Hamburger Finanzverwaltung. Volker Hartmann hat langjährige Prüfungserfahrungen, insbesondere bei Kapitalgesellschaften aller Branchen und Größen. Er ist seit vielen Jahren Referent und Autor beim Verlag Dashöfer. Seine Seminare zeichnen sich durch eine besondere Praxisnähe aus.

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