25.01.2013 — Online-Redaktion Verlag Dashöfer. Quelle: Bundesverband der Bilanzbuchhalter und Controller e.V. (BVBC).
Doch nur wenn Energieverbrauch und -kosten laufend erfasst und überwacht werden, lassen sich die Kosten gezielt und nachhaltig senken. Nach Erfahrung des BVBC lassen sich bereits durch ein manuelles Energiecontrolling ohne größere Investitionen bis zu 20 Prozent der Energiekosten einsparen.
„Einzelne Energiefallen wie unwirtschaftliche Leuchtmittel oder falsche Heizparameter aufzudecken, reicht nicht aus“, betont Prof. Axel Uhrmacher, Vizepräsident des BVBC. „Unternehmen sollten den gesamten Energieverbrauch und die damit verbundenen Kosten im Blick haben.“ Ein manuelles Energiecontrolling ermöglicht auch kleinen Unternehmen den ersten Schritt zum Energiecontrolling. Zunächst werden alle Energieverbräuche an zentraler Stelle erfasst, am besten unter Einsatz eines Tabellenkalkulationsprogramms. Es sollten die Verbrauchsdaten der letzten drei Jahre herangezogen werden, um Schwankungen etwa durch extreme Witterungsbedingungen zu erkennen und gegebenenfalls herausrechnen zu können. Anschließend sind die Verbrauchsdaten fortlaufend zu ergänzen, auf Basis der Abrechnungen der Energieversorger oder durch unterjähriges Ablesen der Zählerstände.
Im Rahmen des Energiecontrollings werden die Daten in Relation gesetzt und Energiekennzahlen für das Unternehmen oder einzelne Produktionsstätten errechnet. Die Werte lassen sich mit anderen Zeiträumen, Betrieben oder Produktionsanlagen vergleichen. Wie für alle Kostenstellen ist für das Energiecontrolling eine Abweichungs-analyse (Soll-Ist-Vergleich) unerlässlich. Es wird ein Soll-Wert für den Energieverbrauch ermittelt, der jeweils mit dem tatsächlichen Verbrauch verglichen wird. Abweichungen werden schnell sichtbar, so dass die Firmenleitung gezielt gegensteuern kann.
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Durch ein systematisches Energiecontrolling können Unternehmen Energiekosten exakt einzelnen Verursachern und Produkten zuordnen. Sie gewinnen Klarheit darüber, wo der Handlungsbedarf am größten ist, und können gezielt sinnvolle Energiesparmaßnahmen ergreifen. So können sie etwa den Energieverbrauch beim Gebäudemanagement reduzieren und die Energieeffizienz in der Produktion steigern. Erste Maßnahmen sind oft schon ohne hohe Investitionen zu realisieren. Mitarbeiter können zu einem verantwortungsvolleren Umgang mit Energie angehalten werden. Zudem sollten bestehende Versorgungsverträge überprüft und gegebenenfalls optimiert werden. Unternehmen sollten das Energiecontrolling fest in die betrieblichen Abläufe verankern, empfiehlt BVBC-Vizepräsident Prof. Uhrmacher. So behalten Unternehmen alle Verbrauchskosten im Blick und können Investitionsentscheidungen unter dem Aspekt der Energieeffizienz treffen.
Der Gesetzgeber forciert Energiecontrolling in deutschen Unternehmen. Seit 1. Januar 2013 können energieintensive Produktionsbetriebe Vergünstigungen bei der Energie- und Stromsteuer (sog. „Spitzenausgleich“) nur noch in Anspruch nehmen, wenn sie über ein ausgereiftes Energiecontrolling in Form von Energiemanagementsystemen oder -audits verfügen. Auch für den breiten Mittelstand bietet der Gesetzgeber Anreize. Zeigen Analysen aus dem Energiecontrolling, dass langfristig energetische Sanierungsmaßnahmen wie Gebäudedämmung, Fensteraustausch oder technische Umrüstungen nötig sind, können Unternehmen auf verschiedene Fördermöglichkeiten zurückgreifen. Hierzu bietet etwa die KfW-Mittelstandsbank zinsgünstige Investitionskredite an.
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