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ELSTER: 8,6 Millionen Steuererklärungen per Internet

17.05.2011  — Online-Redaktion Verlag Dashöfer.  Quelle: BITKOM - Bundesverband Informationswirtschaft, Telekommunikation und neue Medien e.V..

Weiterer Anstieg der Nutzerzahl im Jahr 2010 / Tipp: So verwenden Sie die elektronische Steuererklärung ELSTER

Die Nutzerzahl der Elektronischen Einkommensteuerklärung (ELSTER) ist im vergangenen Jahr weiter angestiegen. 2010 wurden 8,6 Millionen Einkommensteuerklärungen online abgegeben. Das waren 4 Prozent mehr als im Vorjahr. Dies teilt der Hightech-Verband BITKOM mit. „Gut ein Viertel aller Steuererklärungen wird von den Steuerpflichtigen oder ihren Steuerberatern elektronisch erstellt und übermittelt. Hier ist noch Luft nach oben“, sagte BITKOM-Präsidiumsmitglied Prof. Dieter Kempf. Die Nutzung ließe sich erhöhen, wenn die Bedienung der amtlichen Steuer-Software vereinfacht würde.

Die elektronische Steuererklärung bietet zahlreiche Vorteile gegenüber der Abgabe auf Papier. Das kostenlose Programm „ElsterFormular“ der Finanzverwaltung ermöglicht eine Probeberechnung der Steuernachzahlung bzw. Steuererstattung. Vorher führt es eine Plausibilitätsprüfung der Daten durch und weist den Steuerzahler auf widersprüchliche Eingaben hin. „Diese Prüfung hat durchaus Tücken, da der Nutzer nicht immer auf Anhieb erkennt, warum eine Eingabe abgelehnt wird“, sagte Kempf. Wer sich in der steuerrechtlichen Terminologie (Sonderausgaben, Werbungskosten etc.) nicht auskennt, wird nicht bei allen Feldern sofort wissen, was dort einzutragen ist. Hier muss das Programm aus Sicht des BITKOM mehr Informationen liefern. ElsterFormular kann deshalb kein Ersatz für eine professionelle Steuerberatungssoftware kommerzieller Anbieter oder die fachkundige Beratung eines steuerlichen Beraters sein.

Ein weiterer Vorteil der Abgabe der Steuererklärung auf elektronischem Weg ist die kurze Wartezeit. In der Regel kommt der Bescheid innerhalb von zwei bis drei Wochen nach Einreichung, da die Finanzämter die ELSTER-Anträge bevorzugt bearbeiten. Auf Wunsch versendet die Behörde zusätzlich einen elektronischen Steuerbescheid, der anzeigt, an welchen Punkten das Finanzamt von der Erklärung abgewichen ist.

Die Abgabefrist für Steuererklärungen, die ohne Unterstützung eines Steuerberaters abgebeben werden, endet am 31. Mai 2011. Der BITKOM gibt folgende Hinweise zur Nutzung von ELSTER.

Das Programm ElsterFormular: Für die Abgabe der Steuererklärung per Internet stellt die Finanzverwaltung die kostenlose Software „ElsterFormular“ zur Verfügung. Das Programm enthält die elektronischen Steuerformulare und eine Funktion zum Versenden der Steuererklärung. ElsterFormular steht auf der Website www.elster.de als Download bereit oder kann bei den Finanzämtern als CD-Rom abgeholt werden. Zudem sind Elster-Komponenten in der Regel Bestandteil marktüblicher Software zur Erstellung einer Steuererklärung. Achtung: Man sollte darauf achten, jeweils die aktuellste Version der Elster-Software zu nutzen. Denn zum einen ändert sich das Steuerrecht von Jahr zu Jahr und zum anderen wird das Programm für die Datenübermittlung ständig verbessert. Die Nutzung einer älteren Version ist daher meist nicht möglich.

Technische Voraussetzungen: Voraussetzung für die Nutzung von ElsterFormular ist ein Computer mit mindestens 250 MB freiem Speicherplatz auf der Festplatte, mindestens 512 MB Arbeitsspeicher und einem Prozessor mit einer Leistung ab 500 Megahertz. Unterstützt werden die Betriebssysteme Windows 7, Windows Vista und Windows XP. Apple-Besitzer benötigen das Betriebssystem Mac OS X und die Spezial-Software MS Virtual PC. Für die Übermittlung der Daten wird ein schneller Internetzugang empfohlen. Zudem ist ein Drucker für den Ausdruck von Steuererklärung und Übertragungsprotokoll erforderlich.

Ausfüllen der Steuererklärung: Bei der elektronischen Steuererklärung gibt man die steuerlichen Daten am Bildschirm in Masken ein, die den herkömmlichen Steuerformularen auf Papier entsprechen. Die Software der Finanzverwaltung gibt Erläuterungen beim Ausfüllen der Datenfelder und macht darauf aufmerksam, wenn Eingaben fehlen. Sie gibt aber keine Tipps, wie Steuern gespart werden können.

Übermittlung der Daten: Die Daten werden von ElsterFormular verschlüsselt und mit Hilfe einer gesicherten Internetverbindung übertragen. Für die notwendige Authentifizierung des Antragstellers gibt es zwei Wege. Erstens: Per Unterschrift und Post. Nach der elektronischen Übermittlung der Daten mit ElsterFormular druckt der Anwender die „Komprimierte Steuererklärung“ aus. Diesen Ausdruck sendet er unterschrieben an das zuständige Finanzamt. Der zweite Weg ist das elektronische Zertifikat, mit dem die Steuererklärung papierlos und ohne Unterschrift abgegeben werden kann. Das persönliche Zertifikat erhalten Steuerpflichtige kostenlos nach der Registrierung unter www.elsteronline.de. Hierfür ist neben den persönlichen Daten nur die Eingabe der Steuernummer erforderlich. Beide Verfahren gelten als sicher.

Übrigens: Belege müssen die Antragsteller nur dann beim Finanzamt einreichen, wenn dies gesetzlich vorgeschrieben ist. Das ist zum Beispiel für Spendenbescheinigungen oder Mitteilungen der Bank über gezahlte Kapitalertragsteuer der Fall. Sämtliche Belege müssen aber für eventuelle Rückfragen des Finanzamtes bereit gehalten werden.

Hinweis zur Datenquelle: Die Daten zur Nutzung von ELSTER basieren auf Angaben der Finanzverwaltungen.

Quelle: BITKOM - Bundesverband Informationswirtschaft, Telekommunikation und neue Medien e.V.
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