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Einfachere Bilanzen für Kleinstunternehmen

08.05.2012  — Online-Redaktion Verlag Dashöfer.  Quelle: MWS-Buchhaltungsservice.

Der Rat der Wirtschafts- und Finanzminister in Brüssel verabschiedete am 21.02.2012 die sogenannte "Micro-Richtlinie" mit den Stimmen Deutschlands. Ziel der Regelung ist es, besonders den kleinsten Unternehmen bürokratische Lasten bei der Erstellung von Bilanzen abzunehmen.

Die jetzt von Deutschland noch umzusetzende Richtlinie enthält u.a. folgende Erleichterungen:

  • Befreiung von bestimmten Bilanzierungspflichten (Der umfangreiche Anhang zur Bilanz muss von Kleinstunternehmern z.B. nicht mehr erstellt werden)
  • Einschränkung der Veröffentlichungspflicht (Die Offenlegung von Kleinstunternehmen ist nicht mehr zwingend erforderlich; der Jahresabschluss muss nur noch an das Register übersandt werden)

Von den vorgesehenen Befreiungen profitieren Kleinstunternehmen. Dazu müssen mindestens zwei von den folgenden drei Schwellenwerten unterschritten werden: Bilanzsumme 350.000 EUR, Jahresumsatz 700.000 EUR und zehn Mitarbeiter, so Monika Walther, Inhaberin und Geschäftsführerin, MWS-Buchhaltungsservice, Tutzing.

Somit werden die Vorteile des Outsourcing der Finanzbuchhaltung an einen Buchhaltungsservice Unternehmen sehr deutlich. Effizientes Outsourcing der Lohn-, Gehalt- und Finanzbuchhaltung ist die wegweisende Option für korrekte, sichere, kostengünstigere und termingenaue Abrechnungen und Archivierung der Belege rund um Lohn, Gehalt und Steuern.

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