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Durchbruch bei der Gelangensbestätigung

18.10.2012  — Online-Redaktion Verlag Dashöfer.  Quelle: DSLV Deutscher Speditions- und Logistikverband e.V..

Ministerium kommt Forderungen des DSLV nach

Mit dem jetzt vorgelegten Entwurf zur Änderung der Umsatzsteuer-Durchführungsverordnung werden die neuen Nachweispflichten bei innergemeinschaftlichen Lieferungen deutlich erleichtert. Nach monatelangem Ringen ist das Bundesfinanzministerium damit endlich der Kritik der Wirtschaft gefolgt. Der Deutsche Speditions- und Logistikverband (DSLV) begrüßt außerordentlich, dass mit der erneuten Gesetzesänderung nahezu allen Kritikpunkten und Forderungen des DSLV Rechnung getragen wurde.


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So wird die weiße Spediteurbescheinigung wieder als Alternativnachweis akzeptiert. Sie kann als Sammelbestätigung bis zu einem Kalendervierteljahr ausgestellt werden und ist bei elektronischer Übermittlung auch ohne Unterschrift gültig. Zudem wurde die Rolle des Spediteurs bei der Beschaffung der Gelangensbestätigung deutlich entschärft. Die Versicherung, über die Gelangensbestätigung zu verfügen und diese aufzubewahren, ist gänzlich entfallen. Die Änderungen sind für den 01. Juli 2013 geplant.

„Wir werten diese Entscheidung als ein äußerst positives Zeichen dafür, dass unsere Regierung den Bezug zur unternehmerischen Praxis noch nicht ganz verloren hat“, kommentiert DSLV-Präsident Krage die gute Nachricht aus Berlin. „Die Gelangensbestätigung als einziger Nachweis für innergemeinschaftliche Lieferungen hätte weder zu der angekündigten Erleichterung für die Wirtschaft geführt noch wäre sie ein geeignetes Mittel zur Bekämpfung des Umsatzsteuerbetruges gewesen. Sie war ein reines Bürokratiemonster und mit den Abläufen der modernen Logistikwirtschaft unvereinbar. Wir freuen uns sehr, dass sich diese Erkenntnis nun offensichtlich durchgesetzt hat“, so Krage.

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