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DStV begrüßt Einführung der PartG mbB

08.07.2013  — Online-Redaktion Verlag Dashöfer.  Quelle: Deutscher Steuerberaterverband e.V. .

Der Bundesrat hat am 5. Juli 2013 dem Gesetz zur Einführung einer Partnerschaftsgesellschaft mit beschränkter Berufshaftung (PartG mbB) zugestimmt. Zuvor hatte der Deutsche Bundestag bereits am 13. Juni 2013 das Gesetz in zweiter und dritter Lesung verabschiedet. Es kann damit noch in diesem Sommer in Kraft treten.

Der Deutsche Steuerberaterverband e.V. (DStV) begrüßt die Einführung der Partnerschaftsgesellschaft mit beschränkter Berufshaftung als wichtige Maßnahme zur Stärkung des Wirtschaftsstandortes Deutschland. DStV-Präsident StB/WP Harald Elster betont: „Die PartG mbB ist die richtige Antwort auf die seit einigen Jahren zu beobachtenden Tendenzen zur Wahl ausländischer Gesellschaftsformen wie die Limited Liability Partnership (LLP).“ Im deutschen Recht – so Elster weiter - wird damit endlich eine neue Gesellschaftsform geschaffen, die den Besonderheiten freiberuflicher Zusammenschlüsse gerecht wird, eine angemessene Haftungsbegrenzung für Berufsfehler vorsieht und den Verbraucher durch eine entsprechende Versicherung schützt.

Mit der PartG mbB können auch Steuerberater zukünftig die persönliche Haftung der Partner für berufliche Fehler ausschließen und die Haftung auf das Gesellschaftsvermögen beschränken. Die Mindestsumme der hierfür erforderlichen Berufshaftpflichtversicherung beträgt für Steuerberater ebenso wie für Wirtschaftsprüfer und vereidigte Buchprüfer 1 Mio. Euro.


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