18.06.2018 — Online-Redaktion Verlag Dashöfer. Quelle: TÜV Rheinland AG.
Das geht aus dem Forschungsbericht „Digitalisierung am Arbeitsplatz“ des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales hervor. „Die Digitalisierung führt zu einem ständigen Veränderungsprozess: Die eingesetzten Technologien und die Abläufe wandeln sich kontinuierlich. Aufgaben werden immer komplexer und oftmals gibt es keine eindeutig richtige Lösung. Das ist für Führungskräfte und Beschäftigte neu und erfordert neue Herangehensweisen, auch bei der Führung von Mitarbeitern“, erläutert Iris Dohmen, die als Fachgebietsleiterin bei TÜV Rheinland Unternehmen und Organisationen verschiedener Branchen zu betriebspsychologischen Fragestellungen berät.
In vielen Unternehmen hat sich der transaktionale Führungsstil mit klaren Zielvereinbarungen zwischen Führungskraft und Mitarbeitern etabliert. Doch den Herausforderungen der Digitalisierung wird diese Form der Mitarbeiterführung nicht gerecht. „Lösungen aus dem Lehrbuch funktionieren in der modernen Arbeitswelt immer seltener. Stattdessen müssen die Beschäftigten gemeinsam kreativ werden und eigene Wege finden. Das gelingt, wenn eine Führungskraft ihr Team für eine Aufgabe begeistert. Mit einem transaktionalen Führungsstil wird das kaum gelingen. Um langfristig erfolgreich zu sein, müssen Unternehmen in der Mitarbeiterführung neue Wege gehen“, weiß Dohmen.
Mitarbeiter für eine gemeinsame Vision zu begeistern, ist der Kern des transformationalen Führungsstils. Für Führungskräfte bedeutet dies oft ein Umdenken: Statt zu kontrollieren müssen sie den Beschäftigten Freiräume für neue Lösungen gewähren und dabei in Kauf nehmen, dass Fehler gemacht werden. Eine offene Fehler- und Kritikkultur sorgt dafür, dass alle aus einem Misserfolg lernen können. Möglich wird dies, indem Führungskräfte sich als Vorbild verstehen, sich offen für Feedback zeigen und ihre Mitarbeiter ermutigen, neue Wege auszuprobieren und unbekanntes Terrain zu betreten.
Die Hirnforschung zeigt, dass Begeisterung viele Areale im Gehirn aktiviert und so ein vernetztes, kreatives Denken fördert. Sie sorgt dafür, dass Menschen für ihre Aufgabe „brennen“ und auch anstrengende Tätigkeiten gern ausführen. Verstärkt wird dieser Effekt, wenn die Führungskraft auf die individuellen Bedürfnisse der Mitarbeiter eingeht und so eine emotionale Bindung aufbaut.
Ständiger Wandel und ein transformationaler Führungsstil erfordern von Führungskräften eine hohe soziale Kompetenz. Sie müssen nicht nur inspirieren und motivieren, sondern im Sinne einer gesundheitsorientierten Mitarbeiterführung auch die Anzeichen von Stress und Überforderung erkennen. „Wir empfehlen Unternehmen, ihre Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastungen an die Herausforderungen der Digitalisierung anzupassen. Neue Arbeitsweisen und ständige Veränderung können beflügeln, aber auch Ängste auslösen. Daher ist es wichtig, dass Führungskräfte neben den Unternehmenszielen auch die Gesundheit im Blick haben – die ihrer Mitarbeiter ebenso wie ihre eigene. Seminare tragen dazu bei, das nötige Wissen zur gesunden Führung sowie zur Resilienz bei Veränderungsprozessen zu vermitteln und die Herausforderungen der Digitalisierung kreativ und gesund zu bewältigen“, so Dohmen.
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Der Standard-Tagesablauf eines eintägigen Seminars sieht wie folgt aus:
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Präsenz-Seminare können bis zu 15 Tage vor der Veranstaltung kostenlos umgebucht werden. Danach wird aufgrund der Kurzfristigkeit eine Umbuchungsgebühr in Höhe von 60 € zzgl. MwSt. fällig.
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Alle Informationen zu unseren Inhouse-Angeboten sowie die passenden Ansprechpartnerinnen und -partner finden Sie auf unserer Inhouse-Seite unter: https://www.dashoefer.de/inhouse-seminare.html
Das Zertifikat, das Sie nach der Veranstaltung per E-Mail erhalten, beinhaltet alle Kriterien (Inhalt, Dauer, Referent*in und Datum), um das Seminar bei den entsprechenden Kammern als Weiterbildung anrechnen zu lassen.
Darüber hinaus gelten unsere Seminare aus dem Bereich Immobilien und Grundbesitz als Qualifikationsnachweis für Mietverwalter, WEG-Verwalter und Immobilienverwalter sowie unsere Seminare aus dem Personalmanagementbereich als Fortbildungsnachweis nach § 15 FAO für Anwält*innen.
Wir akzeptieren ausschließlich Bildungschecks aus dem Bundesland Nordrhein-Westfalen.
Ab der dritten teilnehmenden Person aus einem Unternehmen erhalten die dritte und jede weitere Person einen Preisnachlass von 10 %. Dies gilt für Anmeldungen zu demselben Termin.
Die Seminarpreise verstehen sich netto zzgl. MwSt. und gelten pro Person. Demnach sind bei Online-Seminaren nur die angemeldeten Personen berechtigt, sich mit den Zugangsdaten für die jeweilige Online-Veranstaltung anzumelden.
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