Online-Weiterbildung
Präsenz-Weiterbildung
Produkte
Themen
Dashöfer

Die Finanzämter in Baden-Württemberg stellen ihre EDV um

28.03.2011  — Online-Redaktion Verlag Dashöfer.  Quelle: Oberfinanzdirektions Karlsruhe.

Die baden-württembergische Steuerverwaltung stellt Mitte April 2011 ihre gesamte EDV um // Die frühere Übermittlung der Umsatzsteuervoranmeldung soll zeitnahe Erstattung sichern

Die Finanzämter in Baden-Württemberg führen Mitte April 2011 neue EDV-Verfahren ein. „Damit haben wir die Basis zur Anwendung bundeseinheitlicher Steuersoftware geschaffen“, so die Präsidentin der Oberfinanzdirektion Karlsruhe, Andrea Heck. Für die Komplettumstellung der EDV werden die gespeicherten Daten umgewandelt und auf neue Systeme übertragen. Das wird mehrere Tage in Anspruch nehmen. Während dieser Zeit können die Finanzämter keine Vorgänge bearbeiten, bei denen EDV-Unterstützung notwendig ist. Der geplante Wechsel betrifft alle Steuerarten.

Vor der Umstellung besonders im Blickfeld sind die Umsatzsteuer-Voranmeldungen und die Lohnsteuer-Anmeldungen. Sowohl die elektronischen Voranmeldungen als auch die elektronischen Anmeldungen für den Monat März 2011 - bei Dauerfristverlängerung auch diejenigen für den Monat Februar 2011 bzw. für das erste Quartal 2011 - müssen nach den einschlägigen Vorschriften zum 10. April 2011 übermittelt werden.

„Um Verzögerungen bei der Bearbeitung zu vermeiden empfehle ich, die Anmeldungen möglichst pünktlich, besser noch vor dem gesetzlichen Abgabetermin an das Finanzamt zu übermitteln“, so Heck. Dies gilt ganz besonders bei Erstattungen aus Umsatzsteuervoranmeldungen, für deren Abwicklung wir teilweise mehr Zeit benötigen.

„Mit der Übermittlung bis zum 5. April 2011 kann die zeitnahe Erstattung weitestgehend sichergestellt werden“, betonte Heck. Die Oberfinanzpräsidentin bittet um Verständnis für diese einmalige Sonderaktion, mit der die Steuerverwaltung den Interessen ihrer Kunden gerecht werden will. Klarstellend führt Heck aus, dass die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Finanzämtern alles daran setzen werden, diese Vorgänge noch vor der Umstellung.

Quelle: Oberfinanzdirektion Karlsruhe
nach oben
FAQ