19.04.2022 — Online-Redaktion Verlag Dashöfer. Quelle: ifo Institut.
Die Arbeitsagentur ist für 44 Prozent der Befragten ein wichtiger Bestandteil für die Suche nach Mitarbeiter*innen, die Personalvermittlung für ein Drittel.
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Die direkte Ansprache von möglichen neuen Mitarbeiter*innen ist noch nicht stark verbreitet: 35 Prozent der Unternehmen wenden dieses Instrument nicht an, für 27 Prozent spielt es nur eine geringe und für 38 Prozent eine hohe bzw. mittlere Rolle. Dazu sind persönliche Empfehlungen von Mitarbeitenden für 77 Prozent der Befragten wichtig. Dann folgen als Instrumente die Social-Media-Kanäle, die jeweils bedeutsam für rund jedes dritte Unternehmen sind und damit vor Online-Karrierenetzwerken und Kooperationen mit (Hoch-) Schulen liegen. Karrieremessen sind nur für knapp ein Fünftel der befragten Unternehmen bedeutend. „Die sozialen Medien sind für den Handel relevanter als für andere Wirtschaftsbereiche“, sagt ifo-Expertin Johanna Garnitz. „Kooperationen mit (Hoch-) Schulen hingegen pflegen vor allem Industrieunternehmen intensiver.“
Gefragt wurden die Personalleiter auch nach einer Diversifizierungs-Strategie bei der Besetzung offener Stellen, die von 24 Prozent der Unternehmen ab 500 Mitarbeitenden konkret verfolgt wird. 8 Prozent der befragten Firmen planen, in diese Richtung aktiv zu werden. „Eine nicht vorhandene Strategie zur Förderung von Vielfalt muss nicht unbedingt heißen, dass diese im Unternehmen nicht schon gelebt wird. Für eine objektive und kritische Sicht und vor allem für die offene Kommunikation auf der Suche nach Talenten kann es dennoch förderlich sein, sich mit einer Unternehmensstrategie in diese Richtung auseinanderzusetzen“, sagt Garnitz.
Bild: geralt (Pixabay, Pixabay License)
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Alle Informationen zu unseren Inhouse-Angeboten sowie die passenden Ansprechpartnerinnen und -partner finden Sie auf unserer Inhouse-Seite unter: https://www.dashoefer.de/inhouse-seminare.html
Das Zertifikat, das Sie nach der Veranstaltung per E-Mail erhalten, beinhaltet alle Kriterien (Inhalt, Dauer, Referent*in und Datum), um das Seminar bei den entsprechenden Kammern als Weiterbildung anrechnen zu lassen.
Darüber hinaus gelten unsere Seminare aus dem Bereich Immobilien und Grundbesitz als Qualifikationsnachweis für Mietverwalter, WEG-Verwalter und Immobilienverwalter sowie unsere Seminare aus dem Personalmanagementbereich als Fortbildungsnachweis nach § 15 FAO für Anwält*innen.
Wir akzeptieren ausschließlich Bildungschecks aus dem Bundesland Nordrhein-Westfalen.
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Die Seminarpreise verstehen sich netto zzgl. MwSt. und gelten pro Person. Demnach sind bei Online-Seminaren nur die angemeldeten Personen berechtigt, sich mit den Zugangsdaten für die jeweilige Online-Veranstaltung anzumelden.
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