19.03.2013 — Online-Redaktion Verlag Dashöfer. Quelle: Towers Watson GmbH.
Für die meisten DAX-notierten Unternehmen war das Geschäftsjahr 2012 sehr erfolgreich. So stieg der EBIT im Durchschnitt um 14 Prozent auf 3.4 Mrd. Euro, wobei die Einzelwerte eine starke Streuung aufweisen. Die Vergütung der Vorstandsvorsitzenden wuchs im Vergleich dazu nur moderat. Sie stieg um durchschnittlich drei Prozent auf 5,33 Mio. Euro (Vorjahr 5,28 Mio. Euro). Dabei offenbart der Blick auf die einzelnen Unternehmen eine sehr heterogene Entwicklung. Da die Vorstandsvergütung – insbesondere Boni – stark an den Unternehmenserfolg gekoppelt sind, weisen auch die Bezüge der einzelnen Unternehmenslenker eine starke Streuung auf. Sie bewegten sich – weitgehend im Einklang mit dem Unternehmenserfolg – in einer Spannbreite von 2,1 Mio. Euro bis 14,5 Mio. Euro. Insgesamt werden die DAX-Unternehmenslenker etwas geringer als ihre Peers in Europa (durchschnittlich 7,5 Mio. Euro) vergütet.
Dies sind die Kernaussagen der Analyse „Vorstandsvergütung im DAX 2012“ der Unternehmensberatung Towers Watson, die auf den Angaben in den Geschäftsberichten von 23 der 30 DAX-Unternehmen basiert.
„Für die DAX-Unternehmen war 2012 ein sehr gutes Geschäftsjahr. Die Vorstandsvergütung zeigt sich dagegen eher unspektakulär“, kommentiert Olaf Lang, Leiter des Beratungsbereichs „Talent & Rewards“ bei Towers Watson die aktuelle Entwicklung. „Der Anstieg der Vergütung ist moderat. Die Entwicklung der Bezüge in den einzelnen Unternehmen passt weitgehend zum Unternehmenserfolg: Ist er gut, steigt die variable Vergütung, die an Erfolgskennzahlen wie z. B. Ergebnis- und Renditekennzahlen gekoppelt ist. Hatten Unternehmen Gewinnrückgänge zu verzeichnen, schlägt sich das auch in der Vorstandsvergütung nieder“, erläutert der Vergütungsexperte.
Im Vergleich zu ihren Peers in Europa verdienen Vorstandsvorsitzende in DAX-Unternehmen immer noch etwas weniger, wie ein Blick auf die Unternehmen, die im Dow Jones Stoxx 50 Europe gelistet sind, zeigt. Hier werden Vorstandsvorsitzende mit durchschnittlich 7,5 Mio. Euro* vergütet. „Von den in den USA üblichen Vergütungsniveaus sind sie hingegen weit entfernt“, betont Helmuth Uder, der bei Towers Watson die Beratung zu Vorstands- und Aufsichtsratsvergütung leitet. Die CEOs der im Dow Jones Industrial gelisteten Unternehmen erhielten für 2012 durchschnittlich 13,3 Mio. Euro*.
Nach der jüngsten Änderung der Rechnungslegungsvorschriften wird die Vorstandsvergütung in den Geschäftsberichten für 2012 noch transparenter ausgewiesen als zuvor. „Nun wird im Geschäftsbericht die gesamte langfristige variable Vergütung dargestellt, die ein Unternehmen seinen Vorstandsmitgliedern für das jeweilige Geschäftsjahr zugesagt hat “, betont Ralph Lange, Practice Leader Executive Compensation bei Towers Watson. Bislang waren die aktienbasierten langfristigen variablen Vergütungsbestandteile im Geschäftsjahr der Zusage auszuweisen, während die langfristigen variablen Vergütungen, die z.B. an das Erreichen bestimmter Ergebnis- oder Renditeziele gekoppelt waren, erst im Jahr der Auszahlung anzugeben waren. „Nun sind die langfristigen variablen Vergütungsbestandteile erstmals zwischen den Unternehmen vergleichbar.
Die jüngsten Initiativen zur Regulierung der Vorstandsvergütung stoßen bei Towers Watson auf ein geteiltes Echo. „Die aktuellen Vorschläge zur Veränderung des Corporate Governance Kodex sind begrüßenswert. Sie bedeuten noch einen weiteren Schritt zu mehr Transparenz und Vergleichbarkeit in der Vorstandsvergütung“, fasst Olaf Lang die Einschätzung von Towers Watson zusammen.
So sollen künftig beispielsweise absolute Obergrenzen für jedes einzelne Vergütungselement veröffentlicht werden. Dabei ist keine einheitliche Maximalsumme für sämtliche Unternehmen gemeint, sondern Eurobeträge, die spezifisch für das jeweilige Unternehmen festgelegt werden, und die den gesetzlichen Kriterien für eine angemessene Vergütung entsprechen. „Auch bisher konnte der Aufsichtsrat unternehmensspezifische Obergrenzen definieren“, erläutert Olaf Lang. Er fügt hinzu: „Neu ist, dass diese Obergrenzen künftig veröffentlicht werden sollen, was zu einer größeren Transparenz beiträgt.“
Darüber hinaus will die Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex den Unternehmen künftig nahelegen, die einzelnen Vergütungsbestandteile in einer für alle Unternehmen einheitlich aufgebauten Vergütungstabelle zu veröffentlichen. „Durch diese Weiterentwicklung lässt sich die gesamte Vorstandsvergütung auf einen Blick erfassen und noch leichter mit der Vergütung anderer Unternehmen vergleichen“, betont Olaf Lang.
Aufmerksam beobachten die Unternehmensberater die Überlegungen, dass künftig die Hauptversammlungen verbindlich über die Höhe der Vorstandsvergütung abstimmen sollen. „Grundsätzlich ist es zu empfehlen, dass die DAX-Unternehmen ihren Aktionären die Vorstandsvergütung zur Abstimmung vorlegen. Das Votum der Aktionäre hat Gewicht – unabhängig davon, ob es rechtlich bindend ist oder nicht. Daher ist eine verbindliche Abstimmung nicht erforderlich“, so Vergütungsexperte Helmuth Uder.
Seit 2009 können die Aktionäre auf den Hauptversammlungen über das System der Vorstandsvergütung abstimmen. Bei den meisten DAX-Unternehmen wurden die Vergütungssysteme mit großer Mehrheit bestätigt. „Diese Abstimmung ist zwar für den Aufsichtsrat im rechtlichen Sinne nicht bindend. Jedoch wird kaum ein DAX-Aufsichtsrat ein ablehnendes Votum ignorieren – zum einen aufgrund der Öffentlichkeitswirkung, die ein solches Votum unweigerlich entfalten würde, zum anderen, weil er persönlich für die Angemessenheit der Vorstandsvergütung haftet“, erläutert Helmuth Uder. Er ergänzt: „Wird die Vorstandsvergütung künftig einschließlich der maximal erreichbaren Vergütung offengelegt, so wie es die Regierungskommission Corporate Governance Kodex im Februar vorgeschlagen hat, können die Aktionäre implizit auch über die Vergütungshöhe abstimmen. Damit erfüllt die existierende Regelung – auch ohne rechtliche Verbindlichkeit – bereits den gewünschten Zweck.“
Ralph Lange gibt darüber hinaus mit Blick auf ein mögliches bindendes Votum zu bedenken: „Müsste hingegen jeder neue Vorstandsvertrag erst von der Hauptversammlung genehmigt werden, könnten die Unternehmen unterjährig kaum neue Vorstände bestellen. Sie wären damit in ihrer Reaktionsfähigkeit deutlich eingeschränkt.“
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