08.07.2013 — Online-Redaktion Verlag Dashöfer. Quelle: DATEV.
"Wir hoffen, dass der neue Standard künftig auch in der Kommunikation mit Behörden und großen Unternehmen genutzt werden kann", sagte Prof. Dieter Kempf, Vorstandsvorsitzender der DATEV eG, auf der Jahrespressekonferenz des Anbieters von Software und IT-Dienstleistungen. "Das neue pdf-Format für elektronische Rechnungen hat dann das Potenzial, wirklich zum Zugpferd für die sichere und effiziente unternehmensübergreifende Kommunikation rund um die betriebswirtschaftlichen Prozesse aller Unternehmen zu werden", so Kempf.
Die DATEV kümmert sich seit vielen Jahren um den Einsatz moderner kaufmännischer IT-Lösungen in mittelständischen Unternehmen. Ziel ist es, damit einerseits den rechtlich notwendigen Verwaltungsaufwand in den Betrieben und bei deren Steuerberatern zu begrenzen und andererseits die Unternehmensdaten für das betriebswirtschaftliche Management zeitnah verfügbar zu machen. Ein wichtiger Teil dieses Engagements der Genossenschaft ist die Schaffung effizienter sowie rechtlich und technisch sicherer Lösungen für den digitalen Datenaustausch mit Geschäftspartnern, Banken, Behörden und sonstigen Institutionen.
Der Nürnberger IT-Dienstleister bietet seit 2005 mit "Unternehmen online" sehr erfolgreich eine Lösung an, über die Belege digitalisiert und dann im DATEV-Rechenzentrum gespeichert werden können. Dort stehen sie im geschützten Umfeld sowohl dem Unternehmen wie auch dem jeweiligen Steuerberater zur Weiterverwendung zur Verfügung. Vor vier Jahren wurde die Lösung ergänzt um eine Funktion, mit der sich elektronische Rechnungen auf einfache und rechtssichere Art sowohl akzeptieren als auch versenden lassen. Über 70.000 Unternehmer nutzen inzwischen die Lösung "Belegverwaltung online" und verabschiedeten sich damit von Schuhkartons und Pendelordnern voller Belege.
Mit dem vom Forum elektronische Rechnung Deutschland (FeRD) entwickelten neuen pdf-Standard ZUGFeRD (Zentraler User Guide FeRD) lässt sich diese Entwicklung weiter vorantreiben - bis hin zu einem automatischen Erfassen der Belegdaten etwa für die Finanzbuchführung und den Zahlungsverkehr. Möglich wird dies, weil diese als XML-Daten in dem pdf-Bild hinterlegt werden und beispielsweise von der Software für das Rechnungswesen automatisch ausgelesen und zugeordnet werden können. Der Umweg über eine OCR-Erkennung ist dann nicht mehr nötig. Mit wenigen Klicks lassen sich so Buchungen ausführen und Zahlungen auslösen. Für mittelständische Unternehmen hätte das auch den Vorteil, dass die Kontrolle und das Management der eigenen Zahlungsein- und -ausgänge deutlich vereinfacht würden. Damit können offene Posten besser gemanagt und somit die Liquidität des Unternehmens verbessert werden.
"ZUGFeRD hat viele Vorteile", so Kempf. "Der neue Standard ist branchen-übergreifend und konzentriert sich auf den Kern relevanter Rechnungsbe-standteile. Dadurch wird er in vielen, vor allem auch in kleinen und mittleren Unternehmen einsetzbar." Da es sich dabei um eine Variation des bekannten pdf-Formats handle, könnten alle Systeme damit arbeiten, egal ob sie den Vorteil der XML-Daten nutzen oder nicht.
Die DATEV mit ihrer in über 40 Jahren gesammelten Erfahrung rund um digitale Prozesse im kaufmännischen Bereich von Unternehmen, war im Rahmen des FeRD an der Entwicklung des ZUGFeRD-Standards beteiligt. Sie wird diesen in ihr eigenes Softwareangebot integrieren. Eine Pilotversion für die Annahme von eRechnungen mit diesem Standard wird es voraussichtlich 2014 geben. Sobald diese dann ausführlich getestet und für den Markt freigegeben ist, soll sie allen Nutzern von "Unternehmen online" automatisch zur Verfügung stehen.
Das Forum elektronische Rechnung Deutschland strebt an, den Standard in eine DIN-Normierung zu überführen. Damit erhalten Unternehmen, Kanzleien, Behörden, Institutionen und Softwarehersteller eine Investitionssicherheit, die die flächendeckende Verbreitung von ZUGFeRD unterstützen würde. "Der elektronische Austausch von Rechnungen in Deutschland könnte so auf ein neues, effizienteres Niveau gehoben werden", resümiert Kempf.
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Darüber hinaus gelten unsere Seminare aus dem Bereich Immobilien und Grundbesitz als Qualifikationsnachweis für Mietverwalter, WEG-Verwalter und Immobilienverwalter sowie unsere Seminare aus dem Personalmanagementbereich als Fortbildungsnachweis nach § 15 FAO für Anwält*innen.
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