31.01.2019 — Online-Redaktion Verlag Dashöfer. Quelle: BITKOM - Bundesverband Informationswirtschaft, Telekommunikation und neue Medien e.V..
Das ist das Ergebnis einer repräsentativen Unternehmensbefragung im Auftrag des Digitalverbands Bitkom. Sechs von zehn Unternehmen (59 Prozent) haben dafür weniger als eine Vollzeitstelle zur Verfügung. „Mit der Datenschutzgrundverordnung ist der Aufwand für viele Unternehmen enorm gestiegen“, sagt Susanne Dehmel, Mitglied der Bitkom-Geschäftsführung für Recht und Sicherheit. „Wer qualifiziertes Personal finden konnte, hat dies auch eingestellt. Beim Datenschutz herrscht jedoch deutschlandweit Fachkräftemangel.“
Nur wenige Unternehmen setzen auf mehr als eine Vollzeitstelle für Datenschutzthemen. 4 Prozent haben bis zwei Vollzeitäquivalente dafür eingeplant, nur 1 Prozent bis drei Vollzeitäquivalente. Vor allem große Betriebe beschäftigen mehrere Datenschutzexperten. Jedes dritte Unternehmen ab 500 Mitarbeitern (35 Prozent) hat dafür bis zu vier Stellen vorgesehen, jedes Vierte (28Prozent) vier oder mehr Vollzeitarbeitsplätze. „Wer die Expertise nicht im eigenen Haus hat, muss auf externe Beratung zurückgreifen“, so Dehmel. Für viele Kanzleien und Rechtsberater mit Datenschutz-Knowhow sei das vergangene Jahr deshalb sehr arbeitsintensiv gewesen. Bis heute seien viele noch damit beschäftigt, ihre Geschäftsprozesse an die DS-GVO-Vorgaben anzupassen.
Für das laufende Jahr sind weitere wichtige Entscheidungen für neue Datenschutzregeln geplant. So soll die E-Privacy-Verordnung in den kommenden Monaten beschlossen werden. Im Bereich der elektronischen Kommunikation soll sie die DS-GVO ergänzen und wird derzeit auf EU-Ebene verhandelt. Bitkom kritisiert die geplante Verordnung. „Mit dem derzeitigen Entwurf gefährdet die E-Privacy-Verordnung Softwareupdates und schränkt werbebasierte Geschäftsmodelle im Internet ein.“
Außerdem verhandelt die EU momentan die sogenannte E-Evidence-Verordnung. Damit soll der Zugriff von Strafverfolgungsbehörden auf elektronische Beweismittel erleichtert werden. Strafverfolgungsbehörden eines Mitgliedsstaates könnten demnach von Providern verlangen kurzfristig elektronische Beweise herauszugeben, auch wenn diese in einem anderen Mitgliedsstaat ansässig sind. Auch hier sieht Bitkom Nachbesserungsbedarf. „Private Provider sollten keine Grundrechtsprüfungen vornehmen, ohne dass nationale Behörden miteinbezogen werden“, so Dehmel.
Hinweis zur Methodik: Grundlage der Angabe ist eine Umfrage, die Bitkom Research im Auftrag des Bitkom durchgeführt hat. Dabei wurden 502 für den Datenschutz verantwortliche Personen (Betriebliche Datenschutzbeauftragte, Geschäftsführer, IT-Leiter) von Unternehmen aller Branchen ab 20 Mitarbeitern in Deutschland telefonisch befragt. Die Umfrage ist repräsentativ.
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Darüber hinaus gelten unsere Seminare aus dem Bereich Immobilien und Grundbesitz als Qualifikationsnachweis für Mietverwalter, WEG-Verwalter und Immobilienverwalter sowie unsere Seminare aus dem Personalmanagementbereich als Fortbildungsnachweis nach § 15 FAO für Anwält*innen.
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