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Datenschutz KWF bietet kostenlosen Online-Quick-Check für Unternehmen

21.09.2011  — Online-Redaktion Verlag Dashöfer.  Quelle: PersonalGate.

In wenigen Schritten den Handlungsbedarf der eigenen Firma identifizieren

Deutsche Kunden reagieren auf Datenschutz-Verletzungen durch Unternehmen in der Regel sehr konsequent. So würde etwa knapp die Hälfte von ihnen keine Neugeschäfte mehr mit Banken und Versicherungen abschließen, bei denen ein Datenverstoß bekannt geworden ist. Fast ebenso viele (42 Prozent) gehen sogar noch weiter und würden alle bestehenden Verträge kündigen, so das Ergebnis einer in diesem Jahr durchgeführten repräsentativen Befragung unter 1.000 Personen aus Deutschland im Auftrag der Beratungsgesellschaft KWF Business Consultants.

Um eine solche Situation zu vermeiden, sollten Unternehmen daher sehr schnell klären, ob sie gesetzeskonform mit personenbezogenen Daten umgehen. KWF Business Consultants haben hierfür einen kostenlosen Quick-Check entwickelt. Dieser ermöglicht es mit nur elf Fragen, einen schnellen Überblick über den Status Quo in Sachen Datenschutz zu erhalten und den Handlungsbedarf im eigenen Unternehmen abzuschätzen.

Neben dem Quick-Check werden auf der Online-Seite alle wichtigen Informationen rund um das Thema Datenschutz und den Umgang mit personenbezogenen Daten zur Verfügung gestellt. Dazu gehören aktuelle Nachrichten und Trends genauso wie die wesentlichen Passagen des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) und des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG). Nützliche Links sowie Muster und Vorlagen etwa für die korrekte Bestellung eines Datenschutzbeauftragten runden das Angebot ab.

Hintergrundinformationen

Zu den personenbezogenen Daten gehören nach §3 Abs. 1 BDSG "Einzelangaben über persönliche oder sachliche Verhältnisse einer bestimmten oder bestimmbaren natürlichen Person". Für die Erhebung, Verarbeitung, Nutzung, Übermittlung und Überwachung derartiger Daten müssen Unternehmen den gesetzeskonformen Umgang nachweisbar sicherstellen. Eine Verwendung von personenbezogenen Daten darf dabei nicht ohne Einwilligung des Betroffenen erfolgen. Die Verantwortung für die Einhaltung geltender Gesetze trägt der Vorstand beziehungsweise die Geschäftsführung des Unternehmens, die operative Verantwortung liegt beim Datenschutzbeauftragten.

Quelle: KWF Business Consultants GmbH
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