30.04.2015 — Online-Redaktion Verlag Dashöfer. Quelle: Institut für Mittelstandsforschung.
Immer mehr Gründer erwägen ihre Unternehmensideen mit Hilfe von Crowdfunding zu finanzieren: Während in den ersten drei Quartalen 2013 auf diese Weise im Teilbereich Crowdinvesting 8,3 Mio. Euro gesammelt wurden, waren es im gleichen Zeitraum 2014 bereits über 12 Mio Euro. Tendenz steigend.
Allerdings ist nicht so sehr die Zahl der finanzierten Startups gestiegen, sondern insbesondere die der einzelnen Finanzierungsvolumina. Ob und inwieweit Crowdfunding sich daher tatsächlich zu einer ernsthaften Alternative entwickeln kann, darüber diskutierten am 15. April in Bonn Fachleute aus Politik und Wissenschaft auf der Crowdfunding-Konferenz, die das IfM Bonn gemeinsam mit dem Arbeitskreis Gründungs- und Mittelstandsfinanzierung des Förderkreis Gründungs-Forschung e.V. (FGF) veranstaltete. Ein Ergebnis: Nicht immer können Klein-Investoren mit einer risikogerechten monetären Rendite rechnen – eine maßvolle rechtliche Regulierung ist daher notwendig, um sie zu schützen. Nach Ansicht der Konferenzteilnehmer ist mit dem Gesetzentwurf, der in der kommenden Woche in Berlin vorgestellt wird, ein vertretbarer Kompromiss gefunden worden: Er führt zu mehr Schutz für die zahlreichen Klein-Investoren, ohne dabei der Marktentwicklung nachhaltig zu schaden. Allerdings sollte nach Ansicht von Prof. Dr. Friederike Welter (IfM Bonn/Universität Siegen) der Markt „nicht überreguliert werden, da dies weder dem Charakter dieser neuen Finanzierungsform, noch dem Willen der vielen Klein-Investoren entspreche“.
Am meisten Chancen, dass ihre Idee über Crowdfunding finanziert wird, haben Gründer, deren soziales Umfeld auch zur Mitfinanzierung bereit ist. Schließlich stellt eine sachgerechte Informationsvermittlung über die Gründung immer noch ein nachhaltiges Problem dar, weil Gründer und Investoren per se unterschiedliche Zielsetzungen verfolgen. Die Anschubfinanzierung durch „Family and Friends“ vermittelt dem Investor Vertrauen in das Crowdfunding-Produkt.
Zudem wurde deutlich, dass durch das Crowdfunding, neben dem reinen Kapitalzufluss, weitere Mehrwerte für den Gründer entstehen können. So unterstützt die Crowd beispielsweise bei Produktentwicklung, Marketingmaßnahmen oder schafft Zugang zu nützlichen Netzwerkpartnern. Allerdings vermittelten die verschiedenen Vorträge auch, dass es sowohl jüngere Gründer als auch Männer sind, die deutlich weniger Hemmungen gegenüber der internetbasierten Finanzierungsform besitzen.
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Darüber hinaus gelten unsere Seminare aus dem Bereich Immobilien und Grundbesitz als Qualifikationsnachweis für Mietverwalter, WEG-Verwalter und Immobilienverwalter sowie unsere Seminare aus dem Personalmanagementbereich als Fortbildungsnachweis nach § 15 FAO für Anwält*innen.
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