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Corona: Jeder fünfte Ausbildungsbetrieb ermöglichte Auszubildenden Homeoffice

17.02.2023  — Online-Redaktion Verlag Dashöfer.  Quelle: Bundesinstitut für Berufsbildung (BIBB).

In der Coronapandemie boten viele Betriebe erstmalig auch ihren Auszubildenden das Arbeiten von zu Hause an. Eine aktuelle Studie des Bundesinstituts für Berufsbildung (BIBB) zeigt, dass in etwa jedem fünften Ausbildungsbetrieb das Homeoffice-Angebot auch für Auszubildende galt.

Es zeigten sich in der Studie, die Auswertungen des BIBB-Qualifizierungspanels aus dem Jahr 2021 nutzte, insbesondere vier Faktoren, die das Homeoffice für Auszubildende verstärkt ermöglichen:

  • Im Betrieb herrscht eine allgemeine Homeoffice-Strategie vor, sodass auch andere Beschäftigtengruppen von zu Hause arbeiten können.
  • Die Unternehmen bilden auch in kaufmännisch-verwaltenden Berufen aus und nicht ausschließlich in gewerblich-technischen Berufen.
  • Entsprechende Betriebe nutzen zudem mehr digitale Technologien. Dazu zählen zum Beispiel neuartige Formen der Kommunikation und Zusammenarbeit zwischen Beschäftigten oder auch spezielle Soft- und Hardware zur IT-Sicherheit.
  • Diese Betriebe bieten Weiterbildungsangebote für das Arbeiten in einer digitalen Arbeitswelt an. Beispielhafte Inhalte sind der Umgang mit Informations- und Kommunikationstechnologien oder auch Projekt- beziehungsweise Teammanagement auf Distanz.

„Das Zulassen von Homeoffice für Auszubildende ist ein relevanter Baustein in der Ausgestaltung einer modernen und zukunftsorientierten Berufsbildung“, erklärt BIBB-Präsident Friedrich Hubert Esser. „Räumlich flexible Arbeitsmodelle gelten als Attraktivitätsmerkmal eines Betriebes und können vor dem Hintergrund der zunehmenden Schwierigkeiten bei der Besetzung von Ausbildungsstellen von Vorteil sein.“ Dafür sollten allerdings bestimmte Grundvoraussetzungen erfüllt werden. Zum einen müssten Ausbildungsbetriebe die notwendige digitale und konzeptionelle Infrastruktur zur Verfügung stellen, die diese Form der räumlichen Flexibilität in der Ausbildung überhaupt erfolgreich durchführbar macht. Zum anderen sollten die bisherigen gesetzlichen Vorgaben im Berufsbildungsgesetz zu möglichen Lernorten sowie zur Vermittlung der Inhalte in Präsenz weiter angepasst werden.

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Bild: Armin Rimoldi (Pexels, Pexels Lizenz)

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