03.11.2022 — Online-Redaktion Verlag Dashöfer. Quelle: Institut für angewandte Arbeitswissenschaft (ifaa).
„Die sogenannten Third Places schaffen einen Rahmen für Kommunikation und das soziale Miteinander, können gleichzeitig aber auch Konzentrationsarbeit ermöglichen.“
Tipps & Tricks für den Büroalltag
Beschäftigte können in Absprache mit ihrem Arbeitgeber den Arbeitsort frei wählen. Demnach kann der Arbeitsort das Zuhause sein, muss es aber notwendigerweise nicht.
Die sogenannten Third Places, also dritte Arbeitsorte, ergänzen Homeoffice (First Place) und Unternehmensstandort (Second Place). Sie erweitern das Angebot möglicher Arbeitsorte um öffentliche Orte, die für die Ausführung von sozialen sowie produktiven Tätigkeiten ein geeignetes Umfeld bieten (z. B. Cafés, Bibliotheken, Hotellobbys etc.). Das heißt, dass Third Places zum einen, einen Rahmen für Kommunikation und das soziale Miteinander schaffen, aber auch Konzentrationsarbeit ermöglichen können. Sie erlauben Beschäftigen ein hohes Maß an örtlicher Flexibilität. „So können sich beispielsweise Kollegen, die an unterschiedlichen Standorten arbeiten in der Mitte treffen,“ so Niehues.
Nicht nur Beschäftigte, sondern auch Unternehmen profitieren, wenn sie ihren Mitarbeitenden durch mobiles Arbeiten ermöglichen, verschiedene Arbeitsorte zu nutzen. Während die Arbeitsortsflexibilität Beschäftigten individuelle Vorteile bietet, kann sich ein Unternehmen als attraktiver Arbeitgeber positionieren:
Betriebliche Akteure, die sich näher mit der Gestaltung der mobilen Arbeit beschäftigen wollen, finden in der „Checkliste zur Gestaltung mobiler Arbeit“ einen Überblick über die unterschiedlichen Handlungsfelder und die möglichen Gestaltungs- und Handlungsbedarfe im Unternehmen: https://www.arbeitswissenschaft.net/angebote-produkte/checklistenhandlungshilfen/checkliste-zur-gestaltung-mobiler-arbeit
Bild: Pixabay (Pexels, Pexels Lizenz)
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Da wir unsere Online-Seminaren so interaktiv wie möglich gestalten, empfehlen wir auch die Verwendung von Kamera und Mikrofon.
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Die Veranstaltungsunterlage wird Ihnen in digitaler Form am Vortag oder am Tag nach dem Online-Seminar zugesandt.
Sie erhalten am Vortag der Veranstaltung den Zugangslink, über den Sie sich anmelden können. Bei Seminaren, die an einem Montag stattfinden, erhalten Sie den Link am Freitag zuvor.
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Der Standard-Tagesablauf eines eintägigen Seminars sieht wie folgt aus:
Für Teilnehmende stehen bei Veranstaltungen in einigen Tagungshotels begrenzte Zimmerkontingente zur Verfügung. Bei Bedarf können Sie die Reservierungen selbstständig beim Hotel unter dem Stichwort „Verlag Dashöfer“ vornehmen.
Der Veranstaltungsort ist auf der Detailseite jedes Seminars angegeben. Weitere Details zum Veranstaltungshotel erhalten Sie mit Ihrer Seminarbestätigung, spätestens 14 Tage vor der Veranstaltung.
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Wenn Sie ein Präsenz-Seminar trotz der Möglichkeit der Terminverschiebung und des Teilnehmerwechsels stornieren möchten, berechnen wir bis 31 Tage vor Seminarbeginn eine Stornierungsgebühr in Höhe von 40 € zzgl. MwSt. pro Seminartag. Ab 30 Tage vor Seminarbeginn wird die volle Teilnahmegebühr fällig.
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Präsenz-Seminare können bis zu 15 Tage vor der Veranstaltung kostenlos umgebucht werden. Danach wird aufgrund der Kurzfristigkeit eine Umbuchungsgebühr in Höhe von 60 € zzgl. MwSt. fällig.
Wenn Sie eine Umbuchung wünschen, schreiben Sie uns einfach eine E-Mail mit der Seminarnummer, dem Namen der angemeldeten Person sowie dem neuen Wunschtermin (einzusehen auf der jeweiligen Seminarseite auf unserer Homepage) an: veranstaltungsmanagement@dashoefer.de
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Wenn Sie ein Online-Seminar trotz der Möglichkeit der Terminverschiebung und des Teilnehmerwechsels stornieren möchten, stellen wir Ihnen eine Gebühr in Höhe von 15 % der Seminargebühr zzgl. MwSt. in Rechnung. Ab 13 Tage vor Seminarbeginn wird die volle Teilnahmegebühr fällig.
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Alle Informationen zu unseren Inhouse-Angeboten sowie die passenden Ansprechpartnerinnen und -partner finden Sie auf unserer Inhouse-Seite unter: https://www.dashoefer.de/inhouse-seminare.html
Das Zertifikat, das Sie nach der Veranstaltung per E-Mail erhalten, beinhaltet alle Kriterien (Inhalt, Dauer, Referent*in und Datum), um das Seminar bei den entsprechenden Kammern als Weiterbildung anrechnen zu lassen.
Darüber hinaus gelten unsere Seminare aus dem Bereich Immobilien und Grundbesitz als Qualifikationsnachweis für Mietverwalter, WEG-Verwalter und Immobilienverwalter sowie unsere Seminare aus dem Personalmanagementbereich als Fortbildungsnachweis nach § 15 FAO für Anwält*innen.
Wir akzeptieren ausschließlich Bildungschecks aus dem Bundesland Nordrhein-Westfalen.
Ab der dritten teilnehmenden Person aus einem Unternehmen erhalten die dritte und jede weitere Person einen Preisnachlass von 10 %. Dies gilt für Anmeldungen zu demselben Termin.
Die Seminarpreise verstehen sich netto zzgl. MwSt. und gelten pro Person. Demnach sind bei Online-Seminaren nur die angemeldeten Personen berechtigt, sich mit den Zugangsdaten für die jeweilige Online-Veranstaltung anzumelden.
Das Zahlungsziel unserer Rechnungen beträgt 14 Tage.
Eine Rechnungskorrektur können Sie schriftlich per E-Mail an rechnungsversand@dashoefer.de anfordern. Bitte teilen Sie uns in Ihrer Nachricht die Rechnungsnummer sowie die gewünschte Änderung mit.
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Die Seminargebühr wird mit Zugang der Anmeldebestätigung fällig und ist zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Mehrwertsteuer zu zahlen. Die Fälligkeit der Rechnung ist unabhängig vom Leistungszeitpunkt.
Wenn Sie im Bestellvorgang bei „Diesem Teilnehmer eine eigene Bestellbestätigung zusenden?“ ein Häkchen gesetzt haben und die E-Mail-Adresse der teilnehmenden Person mit der im Feld „Rechnungsanschrift eingeben“ übereinstimmt, werden Ihnen zwei Bestätigungen zugesendet. Sie sind in diesem Fall nicht doppelt angemeldet.
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