16.03.2022 — Online-Redaktion Verlag Dashöfer. Quelle: Bundesverband der Digitalen Wirtschaft e.V..
Praxisnahe Erläuterungen zum aktuellen Rechtsrahmen runden den BVDW-Leitfaden ab. Besonders in Hinblick auf die aktuellen Entwicklungen und Interpretationen im Bereich des Einwilligungsmanagements sieht der BVDW die Notwendigkeit für eine Hilfestellung und Status-Quo-Analyse.
Mit der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) sowie der ePrivacy-Richtlinie und dem deutschen Telekommunikations-Telemedien-Datenschutzgesetz (TTDSG) gibt es hierzulande einen detaillierten Rechtsrahmen zum Thema Einwilligungsmanagement. Allerdings ist die konkrete, praxisnahe Ausgestaltung dessen häufig noch eine Grauzone und erschwert die Situation für Unternehmen, aber letztendlich auch für Nutzerinnen und Nutzer. Der BVDW-Leitfaden der Arbeitsgruppe „Consent Management“ im Ressort Data Economy soll konkrete Hilfestellung liefern, beispielsweise auch bezüglich der Gestaltungsspielräume von entsprechenden Bannern. Ebenso thematisiert der Leitfaden die Hürden der Nutzung von Systemen der Consent-Management-Plattform-Anbieter – insbesondere im Bereich der Verarbeitung von personenbezogenen Daten. Zugleich zeigt die Publikation auf, welcher rechtliche Rahmen für Datenschutz und Privatsphärenschutz aktuell existiert und inwieweit DSGVO und TTDSG hier ineinandergreifen.
„Vertrauensvolle Kommunikation mit dem User fängt beim Einwilligungsmanagement an. Sie ist die Visitenkarte des Absenders. Wie diese, basierend auf der aktuellen Gemengelage, gestaltet werden kann – das zeigt unsere Publikation, die künftig auf Basis neuer Erkenntnisse und Entwicklungen, beispielsweise auch durch die Zusammenarbeit mit der belgischen Datenschutzaufsichtsbehörde zum ,Transparency and Consent Framework‘ (TCF) des IAB Europe, stetig fortgeführt werden soll“, so Christine Blaes, Leiterin der Arbeitsgruppe Consent Management im Ressort Data Economy des BVDW.
„Die Privatsphäre der Nutzerinnen und Nutzer ist für den BVDW ein hohes Gut. Doch eine Rechtsunsicherheit über die Auslegung bleibt bestehen. Hier sind Gesetzgeber und Aufsichtsbehörden weiterhin gefordert. Gleichzeitig brauchen unsere Mitglieder eine Arbeitsgrundlage, wie sie dieses hochkomplexe Thema für sich praktikabel umsetzen können. Hier gibt unsere Publikation wichtige Impulse, ohne den Anspruch einer Rechtsberatung zu haben“, ergänzt Anna Schenk, stellvertretende Leiterin der Arbeitsgruppe Consent Management im BVDW-Ressort Data Economy.
Zum Leitfaden geht es hier
Bild: geralt (Pixabay, Pixabay License)
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