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Bundesrat stimmt Bürokratieentlastung zu

16.05.2017  — Online-Redaktion Verlag Dashöfer.  Quelle: Bundesministerium für Wirtschaft und Energie.

Der Bundesrat hat am 12. Mai dem Zweiten Bürokratieentlastungsgesetz zugestimmt. Damit werden vor allem kleine Unternehmen spürbar von Bürokratie befreit.

Bundesministerin Brigitte Zypries hierzu: „‚Alltag vereinfachen, von Bürokratie entlasten.‘ Diesem Ziel sind wir heute einen deutlichen Schritt näher gekommen. Ich freue mich, dass der Bundesrat dem Zweiten Bürokratieentlastungsgesetz heute zugestimmt hat. Gerade kleine Unternehmen sind durch Bürokratie besonders belastet. Der Bundestag hat vor Kurzem auch die Anhebung der Sofortabschreibung für geringwertige Wirtschaftsgüter beschlossen. Kleine Unternehmen können sich damit wieder auf das Wesentliche konzentrieren: Innovationen vorantreiben, Investitionen tätigen und Arbeitsplätze schaffen.“

Das Zweite Bürokratieentlastungsgesetz entlastet vor allem kleine Unternehmen mit zwei bis drei Mitarbeitern. Sie unterliegen oft der ganzen Bandbreite an Vorschriften, haben in der Regel jedoch keine „Spezialisten“, die sich in die Fachgesetze detailliert einarbeiten können.

Ein Schwerpunkt des Gesetzes ist der weitere Abbau bürokratischer Vorschriften im Steuerrecht. Ein zweiter Schwerpunkt liegt auf dem Thema Digitalisierung. Mit einer neuen Fälligkeitsregelung für die Beiträge zur Sozialversicherung wird schließlich eine weitere langjährige Forderung der Wirtschaft umgesetzt. Der Bundestag hatte am 27. April 2017 die Anhebung der Schwelle für geringfügige Wirtschaftsgüter beschlossen. Wenn der Bundesrat dieser Anhebung zugestimmt hat, können viele Anschaffungen, wie Tablets und Büromaterial, dann direkt im Jahr der Anschaffung steuerlich voll abgeschrieben werden. Die Unternehmen müssen diese Güter dann nicht mehr bürokratisch aufwendig über viele Jahre erfassen und abschreiben. Das senkt Bürokratiekosten und schafft Investitionsanreize.




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