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Bürokratieabbau bei der Rechnungslegung und Transparenz im Rohstoffsektor

19.04.2013  — Online-Redaktion Verlag Dashöfer.  Quelle: Bundesministerium der Justiz.

Am 9. April 2013 haben sich der Rat, das Europäische Parlament und die Kommission informell auf einen Abschluss der neuen Bilanzrichtlinie geeinigt. Die Richtlinie kann nun zeitnah verabschiedet und dann von den Mitgliedstaaten umgesetzt werden.

Die Staatssekretärin des Bundesjustizministeriums, Dr. Birgit Grundmann, erklärt zu der in informellen Trilogverhandlungen zwischen Rat, Europäischem Parlament und Kommission erzielten Einigung zur Überarbeitung der EU-Rechnungslegungsrichtlinien:

„Ich begrüße die Ergebnisse der Reform der EU-Rechnungslegungsrichtlinien. Bürokratieabbau bei der Rechnungslegung und Transparenz im Rohstoffsektor waren für die Bundesregierung immer wichtige Anliegen, für die sich Deutschland aktiv eingesetzt hat. Die neue Richtlinie wird die Bilanzierung für kleine Unternehmen in ganz Europa erleichtern. Sie enthält die Möglichkeit, den Kreis der „kleinen“ Unternehmen, die nur geringen Anforderungen an die Rechnungslegung unterliegen, substanziell zu erweitern. Deutschland möchte von dieser Möglichkeit Gebrauch machen. Darüber hinaus wird der Katalog der Angaben, die zukünftig zu bilanzieren sind, europaweit einheitlich begrenzt. Die künftigen EU-Regeln zu Bilanzen liegen damit auf einer Linie mit den Entlastungen, die das Bundesjustizministerium im Mikrobilanzgesetz für kleinste Unternehmen umgesetzt hat.

Darüber hinaus erhöhen wir die Transparenz bei Zahlungen im Rohstoffsektor und im Bereich der Primärwaldforstwirtschaft. Ziel der Bundesregierung ist es, Einnahmen aus dem Rohstoffsektor rohstoffreicher Entwicklungsländer gezielt für die soziale und ökonomische Entwicklung dieser Länder nutzbar zu machen. Die Offenlegung der Einnahmen trägt zur Herstellung von Transparenz bei, hilft bei der Korruptionsbekämpfung und unterstützt gute Regierungsführung. Der gefundene Kompromiss fördert international die Offenlegung von Finanzinformationen über Zahlungen an staatliche Stellen und stellt gleichzeitig weitgehend ein „level-playing-field“ mit den USA her, bei dem europäische wie US-amerikanische Unternehmen nach den gleichen Regeln miteinander im Wettbewerb stehen.“

Hintergrund

Am 9. April 2013 haben sich der Rat, das Europäische Parlament und die Kommission informell auf einen Abschluss der neuen Bilanzrichtlinie geeinigt. Die Richtlinie kann nun zeitnah verabschiedet und dann von den Mitgliedstaaten umgesetzt werden.

Mit der neuen Bilanzrichtlinie wird zum einen für kapitalmarktorientierte und große Unternehmen, die im Rohstoffsektor und im Bereich der Primärwaldforstwirtschaft tätig sind, eine Pflicht zur länderspezifischen Berichterstattung eingeführt. Diese Unternehmen sollen jährlich länder- und projektspezifisch über wesentliche Zahlungen an staatliche Stellen innerhalb und außerhalb der Europäischen Union berichten. Die Wesentlichkeitsschwelle wird dabei auf 100.000 Euro festgelegt.

Zum anderen werden die Schwellen zur Kategorisierung von Unternehmen mit der Richtlinie weitgehend harmonisiert. Gleichzeitig gibt die Richtlinie die Möglichkeit, die Schwellenwerte zur Einstufung eines Unternehmens als kleine Gesellschaft um etwa 20 % gegenüber dem heutigen Wert zu erhöhen (d. h. statt heute einer Bilanzsumme von bis zu 4,4 Mio. Euro und Nettoumsatzerlösen von bis zu 8,8 Mio. Euro künftig eine Bilanzsumme von bis zu 6 Mio. Euro und Nettoumsatzerlöse von bis zu 12 Mio. Euro). Diesen Spielraum wird die Bundesregierung nutzen. Insgesamt können auch durch die Begrenzung der Anhangangaben kleiner Unternehmen europaweit Erleichterungen im Rahmen der Rechnungslegung geschaffen werden.

Deutschland verfügt bereits seit dem Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz aus dem Jahr 2009 über ein modernes Bilanzrecht, das sowohl Unternehmen von unnötigen Belastungen befreit als auch internationale Entwicklungen aufnimmt. Auf dieser Grundlinie liegen auch die EU-Regeln, auf die sich der Rat, das Europäische Parlament und die Kommission nun geeinigt haben. Bei der Umsetzung der neuen Bilanzrichtlinie wird also weitgehend an den mit dem Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz festgeschriebenen Grundsätzen und Prinzipien festgehalten werden können.


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