11.07.2013 — Online-Redaktion Verlag Dashöfer. Quelle: Roland Franz und Partner, Steuerberater - Rechtsanwälte.
Es kommt immer wieder vor, dass Unternehmer Angebote von Buchführungshelfern und/oder Unternehmensberatern erhalten, die ihnen versprechen, die Finanzbuchhaltung kostengünstiger als der Steuerberater zu erstellen. In vielen Fällen wird - sofern eine Zusammenarbeit zustande kommt - angeboten, auch die Lohnbuchhaltung zu übernehmen und die Bilanz zu erstellen. Steuerberater Roland Franz, Geschäftsführender Gesellschafter der Steuerberatungs- und Rechtsanwaltskanzlei Roland Franz & Partner in Düsseldorf, Essen, Velbert, mahnt zur Vorsicht bei solchen Angeboten, da in diesen vielen Fällen nur die Gutgläubigkeit und die Unwissenheit der Unternehmer, meist KMU-Betriebe, ausgenutzt werden.
"Auf den Briefbögen wird großspurig "Wirtschaftsberatung" angegeben, was indirekt den Auftraggebern suggerieren soll, dass es sich hierbei um einen beratenden Beruf - analog dem des Wirtschaftsprüfers - handelt. In vielen Fällen, mit denen wir zwischenzeitlich konfrontiert worden sind, geben sich diese Personen auch ganz bewusst als Steuerberater oder Wirtschaftsprüfer aus. Leider finden diese ominösen Wirtschaftsberater auch sehr häufig Steuerberater, Rechtsanwälte oder Wirtschaftsprüfer, die sich gegen einen kleinen Obolus bereit erklären, die Bilanzen, die diese Wirtschaftsberater erstellen, blanko zu unterschreiben", so Steuerberater Roland Franz.
Obwohl sich diese Wirtschaftsberater durch den Verstoß gegen das Rechtsberatungs- und Steuerberatungsgesetz schuldig machen, nehmen sie dieses Risiko in Kauf, um ihre Auftraggeber nicht zu verlieren. Sie geben unerlaubterweise Lohnsteueranmeldungen, Umsatzsteuervoranmeldungen und Steuererklärungen, die sie selbst erstellt haben, ab. Diese lassen sie von ihren Mandanten unterschreiben, da sie selbst gegenüber der Finanzverwaltung nicht auftreten können.
"Das Fiasko für den Unternehmer beginnt meistens Jahre später, wenn es zur Betriebsprüfung kommt und die Betriebsprüfer feststellen, dass sich im Bereich der Finanzbuchhaltung, der umsatzsteuerlichen Abwicklung und der Lohnbuchhaltung Fehler eingeschlichen haben, die darauf zurückzuführen sind, dass die betreffenden Personen nicht ordentlich geschult sind und gesetzliche Änderungen unerkannt an ihnen vorübergezogen sind. Dies führt in der Regel meistens dazu, dass die betroffenen Unternehmen erhebliche Steuernachzahlungen leisten müssen und für auftretende Fehler noch nicht einmal den Wirtschaftsberater in die Haftung nehmen können, da dieser meistens auch nicht - wie die Angehörigen der steuerberatenden Berufe also Steuerberater, Rechtsanwälte, Wirtschaftsprüfer - eine Vermögenschadenhaftpflichtversicherung unterhält, die für entsprechende Schäden aufkommt", erklärt Steuerberater Roland Franz.
Darüber hinaus akzeptiert es die Finanzverwaltung nicht, dass im Rahmen von Betriebsprüfungen, Rechtsbehelfen etc. derartige Wirtschaftsberater beratend auftreten, so dass der Steuerpflichtige auf sich allein gestellt ist und sich mit dem Betriebsprüfer herumschlagen muss. Nicht selten kommt es auch dazu, dass die Finanzverwaltung gleichzeitig ein Steuerstrafverfahren gegen den Unternehmer einleitet, in dessen Verlauf diese Wirtschaftsberater ebenfalls nicht auftreten können.
Ist das Kind erst in den Brunnen gefallen, suchen sich diese Unternehmer dann Unterstützung bei niedergelassenen Steuerberatern, Rechtsanwälten und Wirtschaftsprüfern, die dann versuchen müssen, den Schaden zu begrenzen, was mit nicht unerheblichen Kosten verbunden ist.
"Das, was vorher als Akt der Kostenersparnis angesehen wurde, führt jetzt direkt in eine Kostenfalle. Denn das Aufarbeiten von mindestens drei Betriebsprüfungsjahren - wenn nicht sogar fünf oder im Extremfall, wenn die Finanzverwaltung Steuerhinterziehung unterstellt, zehn Jahren - führt zu immensen Kosten, die sogar zum Schluss unter Einbeziehung der Steuernachzahlungen dazu führen können, dass Kleinbetriebe ihre Existenzgrundlage verlieren", erklärt Steuerberater Roland Franz.
Wenn diese Fälle den zuständigen Kammern (Steuerberater-/Rechtsanwalts-/Wirtschaftsprüferkammer) und den Staatsanwaltschaften zur Kenntnis gebracht werden, intervenieren diese Institutionen zwar - es bleibt aber meistens bei Unterlassungserklärungen mit Strafandrohung und der Androhung von Geldstrafen. Diese bewegen sich aber meistens in einem Rahmen, der nicht unbedingt abschreckend auf diese "Wirtschaftsberater" wirkt.
Auch die Staatsanwaltschaften sind in diesem Zusammenhang relativ lasch, so dass ein entsprechender Berater meistens mehrfach in diesem Zusammenhang auffallen muss, bevor die Staatsanwaltschaft massive Bestrafungen durchführt.
Abschließend ergibt sich die Frage, ob KMU-Betriebe wirklich gut beraten sind, wenn sie sich in die Obhut von Buchführungshelfern, Wirtschaftsberatern und selbst ernannten Unternehmensberatern begeben, um augenscheinlich im ersten Moment Kosten zu sparen, die dann aber, evtl. erst Jahre später, in einer vielfachen Größenordnung wie ein Bumerang auf sie zurückkommen.
"All diejenigen Unternehmen, die sich mit Angeboten dieser Wirtschaftsberater auseinandersetzen, sollten dies berücksichtigen und auf jeden Fall die Seriosität der Angebote prüfen und auch insbesondere darauf achten, dass sie derartige Unternehmen - wenn sie sie schon beauftragen - ausschließlich mit den Dingen beauftragen, die rechtlich zulässig sind. Wenn sie es nicht tun, wird es für sie früher oder später ein böses Erwachen geben", warnt Steuerberater Roland Franz.
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