26.04.2022 — Volker Hartmann. Quelle: Verlag Dashöfer GmbH.
In Rz. 3 wird mit Verweis auf neue höchstrichterliche BFH-Rechtsprechung klargestellt, dass es sich auch bei
um Kraftfahrzeuge im Sinne von § 8 Absatz 2 Satz 2 bis 5 EStG handelt.
Online-Seminar: Sekretariat & Führungskraft – ein starkes Team
Vorgesetzte erfolgreich entlasten
Im Gegensatz dazu sind [klassische] Elektrofahrräder, die verkehrsrechtlich nicht als Kraftfahrzeug, sondern als Fahrrad einzuordnen sind (keine Kennzeichen- und Versicherungspflicht) keine Fahrzeuge im Sinne von § 8 Absatz 2 Satz 2 bis 5 EStG.
Das bedeutet, dass für [klassische] Elektrofahrräder nicht die allgemeinen Grundsätze, sondern die Regelungen in den gleich lautenden Ländererlassen vom 09.01.20 anzuwenden sind.
BMF-Schreiben vom 03.03.22
Lohnsteuerliche Behandlung der Überlassung eines
betrieblichen Kraftfahrzeugs an Arbeitnehmer
Es wird klargestellt, dass die Überlassung eines Einsatzfahrzeuges im Rahmen einer "ständigen" Einsatzbereitschaft nicht zu Arbeitslohn führt. Ein geldwerter Vorteil braucht entsprechend nicht angesetzt zu werden.
In diesem Zusammenhang ist auch kein geldwerter Vorteil anzusetzen, wenn einem Arbeitnehmer nicht regelmäßig, sondern ausschließlich an Tagen ein Fahrzeug für Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte überlassen wird, an denen es aus betrieblichen Gründen erforderlich werden kann, dass der Arbeitnehmer dienstliche Fahrten von der Wohnung aus antreten oder beenden muss, z. B. beim Bereitschaftsdienst in Versorgungsunternehmen.
In Rz. 18 wird aufgrund höchstrichterlicher Rechtsprechung darauf hingewiesen, dass bei einem Importfahrzeug, für das kein inländischer Listenpreis ermittelt werden kann, die Bemessungsgrundlage aufgrund verschiedener inländischer Endverkaufspreise freier Importeure geschätzt werden kann.
Zuzahlungen zu den laufenden Betriebskosten bzw. Zuzahlungen zu den Anschaffungskosten eines Kraftfahrzeugs sorgen seit geraumer Zeit für Meinungsverschiedenheiten zwischen Finanzamt und den Steuerpflichtigen. Die Finanzverwaltung ist bislang davon ausgegangen, dass die Zuzahlungen lediglich im Jahr der Leistung steuerlich zu berücksichtigen sind und den geldwerten Vorteil entsprechend mindern.
Aufgrund höchstrichterlicher Rechtsprechung sind zeitraumbezogene (Einmal-)Zahlungen zu den laufenden Betriebskosten bei der Bemessung des geldwerten Vorteils im Gegensatz zur bisherigen Rechtsauffassung der Finanzverwaltung nunmehr gleichmäßig auf den Zeitraum, für den sie geleistet werden, zu verteilen und vorteilsmindernd zu berücksichtigen.
Im Gegensatz dazu sind nicht zeitraumbezogene Zahlungen wie bisher in dem Kalenderjahr zu berücksichtigen, in dem sie geleistet werden.
Ob es sich um eine zeitraumbezogene Zuzahlung handelt ergibt sich regelmäßig aus den entsprechenden zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer getroffenen arbeitsvertraglichen Vereinbarungen. Diese sind entsprechend aufzubewahren und als Anlage zum Lohnkonto zu nehmen.
Bitte beachten Sie, dass ein Barlohnverzicht des Arbeitnehmers im Rahmen einer Gehaltsumwandlung nicht als Nutzungsentgelt bzw. Zuzahlung anzusehen ist. Soweit das Nutzungsentgelt den Nutzungswert übersteigt, führt der übersteigende Betrag nicht zu negativem Arbeitslohn im Rahmen der Lohn- und Gehaltsabrechnung bzw. zum Werbungskostenansatz im Rahmen der Einkommensteuererklärung des Arbeitnehmers.
In Rz.66 äußert sich das Bundesfinanzministerium zu Zuzahlungen zu den Anschaffungskosten. Auch hier sind die Zuzahlungen gleichmäßig auf den Zeitraum, für den sie geleistet werden, zu verteilen und vorteilsmindernd zu berücksichtigen.
Maßgeblich ist hierbei der vereinbarte Zuzahlungszeitraum, nicht hingegen die tatsächliche Nutzungsdauer des Fahrzeugs, z.B. im Fall der vorzeitigen Rückgabe, der Veräußerung, des Tauschs oder eines Totalschadens des Fahrzeugs.
Der Autor:
Volker Hartmann ist Diplom-Finanzwirt, Lohnsteueraußenprüfer und Betriebsprüfer im aktiven Dienst der Hamburger Finanzverwaltung. Volker Hartmann hat langjährige Prüfungserfahrungen, insbesondere bei Kapitalgesellschaften aller Branchen und Größen. Er ist seit vielen Jahren Referent und Autor beim Verlag Dashöfer. Seine Seminare zeichnen sich durch eine besondere Praxisnähe aus.
Hier finden Sie die aktuellen Seminartermine von Volker Hartmann.
Bild: fill (Pixabay, Pixabay License)
Themen
Gerne können Sie Ihre Fragen per E-Mail oder Telefon direkt an die zuständige Produktmanagerin oder den zuständigen Produktmanager richten.
Gerne können Sie sich direkt per E-Mail an die zuständige Produktmanagerin oder den zuständigen Produktmanager wenden.
Zur Teilnahme am Online-Seminar benötigen Sie Kopfhörer, Lautsprecher oder Ähnliches.
Da wir unsere Online-Seminaren so interaktiv wie möglich gestalten, empfehlen wir auch die Verwendung von Kamera und Mikrofon.
Für einen optimalen Ablauf empfehlen wir die Nutzung von Google Chrome oder Mozilla Firefox. Die detaillierten technischen Voraussetzungen finden Sie in der Anmeldebestätigung, die wir an die bei der Bestellung angegebene E-Mail-Adresse senden.
Das Teilnahmezertifikat wird Ihnen am Tag nach der Veranstaltung per E-Mail zugesandt.
Die Veranstaltungsunterlage wird Ihnen in digitaler Form am Vortag oder am Tag nach dem Online-Seminar zugesandt.
Sie erhalten am Vortag der Veranstaltung den Zugangslink, über den Sie sich anmelden können. Bei Seminaren, die an einem Montag stattfinden, erhalten Sie den Link am Freitag zuvor.
Gerne können Sie Ihre Fragen per E-Mail oder Telefon direkt an die zuständige Produktmanagerin oder den zuständigen Produktmanager richten.
Gerne können Sie sich direkt per E-Mail an die zuständige Produktmanagerin oder den zuständigen Produktmanager wenden.
Der Standard-Tagesablauf eines eintägigen Seminars sieht wie folgt aus:
Für Teilnehmende stehen bei Veranstaltungen in einigen Tagungshotels begrenzte Zimmerkontingente zur Verfügung. Bei Bedarf können Sie die Reservierungen selbstständig beim Hotel unter dem Stichwort „Verlag Dashöfer“ vornehmen.
Der Veranstaltungsort ist auf der Detailseite jedes Seminars angegeben. Weitere Details zum Veranstaltungshotel erhalten Sie mit Ihrer Seminarbestätigung, spätestens 14 Tage vor der Veranstaltung.
Sobald die Durchführung des Seminars bestätigt wurde, spätestens 14 Tage vorher, erhalten Sie alle Details zur Veranstaltung sowie Ihre Rechnung.
Wenn Sie keine Werbung/Newsletter mehr zugesandt bekommen möchten, können Sie dies per E-Mail an unseren Kundenservice (abmeldung@dashoefer.de) durchgeben.
Die Anmeldung zu unseren kostenfreien Newslettern ist über unsere Internetseite möglich.
Sie haben jederzeit die Möglichkeit, kostenfrei einen Ersatzteilnehmenden für den gebuchten Termin zu benennen.
Schreiben Sie uns einfach eine Mail mit der Seminarnummer, dem Namen der angemeldeten Person sowie dem Namen und der E-Mail-Adresse der Person, die nun an der Veranstaltung teilnehmen wird, an: veranstaltungsmanagement@dashoefer.de
Wenn Sie ein Präsenz-Seminar trotz der Möglichkeit der Terminverschiebung und des Teilnehmerwechsels stornieren möchten, berechnen wir bis 31 Tage vor Seminarbeginn eine Stornierungsgebühr in Höhe von 40 € zzgl. MwSt. pro Seminartag. Ab 30 Tage vor Seminarbeginn wird die volle Teilnahmegebühr fällig.
Wenn Sie eine Stornierung wünschen, schreiben Sie uns einfach eine E-Mail mit der Seminarnummer sowie dem Namen der angemeldeten Person an: veranstaltungsmanagement@dashoefer.de
Präsenz-Seminare können bis zu 15 Tage vor der Veranstaltung kostenlos umgebucht werden. Danach wird aufgrund der Kurzfristigkeit eine Umbuchungsgebühr in Höhe von 60 € zzgl. MwSt. fällig.
Wenn Sie eine Umbuchung wünschen, schreiben Sie uns einfach eine E-Mail mit der Seminarnummer, dem Namen der angemeldeten Person sowie dem neuen Wunschtermin (einzusehen auf der jeweiligen Seminarseite auf unserer Homepage) an: veranstaltungsmanagement@dashoefer.de
Sie haben jederzeit die Möglichkeit, kostenfrei einen Ersatzteilnehmenden für den gebuchten Termin zu benennen.
Schreiben Sie uns einfach eine Mail mit der Seminarnummer, dem Namen der angemeldeten Person sowie dem Namen und der E-Mail-Adresse der Person, die nun an der Veranstaltung teilnehmen wird, an: veranstaltungsmanagement@dashoefer.de
Wenn Sie ein Online-Seminar trotz der Möglichkeit der Terminverschiebung und des Teilnehmerwechsels stornieren möchten, stellen wir Ihnen eine Gebühr in Höhe von 15 % der Seminargebühr zzgl. MwSt. in Rechnung. Ab 13 Tage vor Seminarbeginn wird die volle Teilnahmegebühr fällig.
Wenn Sie eine Stornierung wünschen, schreiben Sie uns einfach eine E-Mail mit der Seminarnummer sowie dem Namen der angemeldeten Person an: veranstaltungsmanagement@dashoefer.de
Online-Seminare können bis zu 15 Tage vor der Veranstaltung kostenlos umgebucht werden. Danach wird aufgrund der Kurzfristigkeit eine Umbuchungsgebühr in Höhe von 60 € zzgl. MwSt. fällig.
Wenn Sie eine Umbuchung wünschen, schreiben Sie uns einfach eine E-Mail mit der Seminarnummer, dem Namen der angemeldeten Person sowie dem neuen Wunschtermin (einzusehen auf der jeweiligen Seminarseite auf unserer Homepage) an: veranstaltungsmanagement@dashoefer.de
Alle Informationen zu unseren Inhouse-Angeboten sowie die passenden Ansprechpartnerinnen und -partner finden Sie auf unserer Inhouse-Seite unter: https://www.dashoefer.de/inhouse-seminare.html
Das Zertifikat, das Sie nach der Veranstaltung per E-Mail erhalten, beinhaltet alle Kriterien (Inhalt, Dauer, Referent*in und Datum), um das Seminar bei den entsprechenden Kammern als Weiterbildung anrechnen zu lassen.
Darüber hinaus gelten unsere Seminare aus dem Bereich Immobilien und Grundbesitz als Qualifikationsnachweis für Mietverwalter, WEG-Verwalter und Immobilienverwalter sowie unsere Seminare aus dem Personalmanagementbereich als Fortbildungsnachweis nach § 15 FAO für Anwält*innen.
Wir akzeptieren ausschließlich Bildungschecks aus dem Bundesland Nordrhein-Westfalen.
Ab der dritten teilnehmenden Person aus einem Unternehmen erhalten die dritte und jede weitere Person einen Preisnachlass von 10 %. Dies gilt für Anmeldungen zu demselben Termin.
Die Seminarpreise verstehen sich netto zzgl. MwSt. und gelten pro Person. Demnach sind bei Online-Seminaren nur die angemeldeten Personen berechtigt, sich mit den Zugangsdaten für die jeweilige Online-Veranstaltung anzumelden.
Das Zahlungsziel unserer Rechnungen beträgt 14 Tage.
Eine Rechnungskorrektur können Sie schriftlich per E-Mail an rechnungsversand@dashoefer.de anfordern. Bitte teilen Sie uns in Ihrer Nachricht die Rechnungsnummer sowie die gewünschte Änderung mit.
Sie erhalten die Rechnung frühestens acht Wochen vor Seminarbeginn und nur dann, wenn wir die Durchführung aufgrund der erreichten Mindestteilnehmendenzahl gewährleisten können.
Die Seminargebühr wird mit Zugang der Anmeldebestätigung fällig und ist zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Mehrwertsteuer zu zahlen. Die Fälligkeit der Rechnung ist unabhängig vom Leistungszeitpunkt.
Wenn Sie im Bestellvorgang bei „Diesem Teilnehmer eine eigene Bestellbestätigung zusenden?“ ein Häkchen gesetzt haben und die E-Mail-Adresse der teilnehmenden Person mit der im Feld „Rechnungsanschrift eingeben“ übereinstimmt, werden Ihnen zwei Bestätigungen zugesendet. Sie sind in diesem Fall nicht doppelt angemeldet.
Login
Bitte melden Sie sich mit Ihrem Benutzernamen und Ihrem Passwort an.
Benutzerkonto anlegen
Sind Sie auf unserer Website noch nicht registriert? Hier können Sie sich ein neues Kundenkonto bei dashoefer.de anlegen.
RegistrierenHaben Sie Fragen? Kontaktformular
So erreichen Sie unseren Kundenservice:
Telefon: 040 / 41 33 21 -0
Email: kundenservice@dashoefer.de
Haben Sie Fragen zu unseren Produkten und Online-Angeboten?
Rückruf vereinbaren
Möchten Sie einen Rückruf vereinbaren?