08.04.2019 — Roland Falder. Quelle: Verlag Dashöfer GmbH.
Auf kaum einem Gebiet der Personalarbeit hat die Digitalisierung der Arbeitswelt so schnell und umfassend Auswirkungen gezeitigt wie im Prozess der Findung und Auswahl von geeigneten Bewerbern. Anstelle von per Post versandten Bewerbungsmappen und deren aktenmäßiger Verwaltung im Unternehmen ist heute die Bewerberansprache per Internet, die elektronische Kommunikation und der Einsatz modernster Software getreten.
Parallel dazu trägt auch die Gesetzgebung den veränderten Umständen Rechnung und fordert die Beachtung zahlreicher neuer Vorschriften u.a. zum Datenschutz, der Geheimhaltung von Geschäftsgeheimnissen und zur E-Privacy Richtlinie, um nur einige besonders wichtige aktuelle Themen zu benennen.
Dies stellt Personalverantwortliche und Führungskräfte vor große, neue und bislang unbekannte Herausforderungen, zumal Gesetzesverstöße immer häufiger mit härteren Sanktionsvorschriften versehen werden.
Im Bewerbungsverfahren sind alle Prozessabschnitte betroffen. Eine umfassende Information und ständige Fortbildung aller Beteiligten erscheint unerlässlich.
Bevor auch nur die erste Stellenanzeige geschaltet und die erste Bewerbung beurteilt wird sind zahlreiche Formfragen zu klären. Hierzu zählen:
Die vorstehende kleine Auswahl an Fragen verdeutlicht anschaulich wie wichtig die gemeinsame Entwicklung eines Unternehmenskonzepts ist, bevor auch nur das erste Bewerbungsverfahren nach neuen Spielregeln begonnen hat.
Viele Unternehmen nutzen eine spezielle Software für das Bewerbermanagement. Die Anzahl der Anbieter ist schier unübersehbar. Die Herausforderung für Personalverantwortliche besteht dabei nicht nur darin, ein anwenderfreundliches, mit der eigenen IT-Landschaft kompatibles und bezahlbares Produkt auszuwählen, sondern dieses auch so zu konfigurieren, dass rechtliche Probleme vermieden werden. Anbieter bezeichnen Programme zwar immer als rechtskonform, schließen ihre Haftung jedoch explizit aus, sodass es letztlich der Anwender selbst ist, der für die Einhaltung der rechtlichen Vorgaben verantwortlich ist.
Mit steigender Relevanz sozialer Medien gewinnen auch Themen wie Active Sourcing (die proaktive Suche nach interessanten Kandidaten) und Pre- Employment Background Checks (angefangen beim simplen „Googlen“ von Bewerbern) an Bedeutung. Vieles ist möglich, nicht alles ist erlaubt. Alle am Bewerbungsprozess Beteiligten müssen genau wissen, wo die Grenzen verlaufen. Verstöße können für das Unternehmen und Verantwortliche teuer werden.
Die Auswahlentscheidung selbst ist schwierig, fehlerbehaftet und von subjektiven Faktoren beeinflusst. Auch hier bieten Softwareanbieter Hilfe an. Diese reicht von der Vorauswahl unter Anwendung von Algorithmen über die Sprach- und Schriftanalyse bis hin zur Erstellung psychologischer Profile gespeist mit Daten aus allen verfügbaren Quellen. Wiederum ist es wichtig Fallen z.B. durch Berücksichtigung unzulässiger oder sogar diskriminierender Informationen zu vermeiden.
Darüber hinaus verlangt der Gesetzgeber weitere Schritte wie z.B. die Durchführung eines Terrorlistenscreenings.
Das altbekannte Vorstellungsgespräch hat zwar noch nicht überall ausgedient, vielerorts wird es allerdings durch Videointerviews oder vergleichbare mediale Einsatzformen ergänzt oder sogar verdrängt. Eine Videokonferenz ist allerdings rechtlich ganz anders zu bewerten als ein persönliches Gespräch. Technische Mittel und die eingesetzte Software sind auf Rechtkonformität zu überprüfen, oft bestehen auch Mitbestimmungsrechte. Alle Beteiligten müssen genau wissen was erlaubt ist und was vermieden werden muss.
Die Digitalisierung ist eng verknüpft mit einem anderen großen Thema, der Globalisierung der Märkte. Dies bedeutet im Bewerbermanagement, dass genau geprüft werden muss, wie Datenströme verlaufen, insbesondere wo sie (zwischen)gespeichert werden. Oft ist es auch das Mutterunternehmen im Nicht- EU Ausland, das im Bewerbungsprozess beteiligt sein möchte. Hier stellen sich Spezialthemen, die regelmäßig nur durch fundierte rechtliche Beratung zu bewältigen sind.
In vielfacher Hinsicht erleichtern neue digitale Techniken und Programme den Prozess der Findung und Auswahl von Bewerbern. Für Personalverantwortliche und Führungskräfte ergeben sich im Hinblick auf zum Teil neugestaltete Rechtsbereiche vielfältige, ganz anders als bisher gelagerte Problemstellungen. Für Unternehmen bedeutet dies eine Herausforderung, da nicht nur das heutige Personal aus- und stets weitergebildet werden muss, sondern unabhängig von gerade im Personalbereich nicht seltenen Fluktuationen ein Unternehmensleitfaden vorhanden sein sollte, an dem sich jeder Mitarbeiter zu jeder Zeit orientieren kann.
Bild: rawpixel (Pixabay, Pixabay License)
Themen
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Da wir unsere Online-Seminaren so interaktiv wie möglich gestalten, empfehlen wir auch die Verwendung von Kamera und Mikrofon.
Für einen optimalen Ablauf empfehlen wir die Nutzung von Google Chrome oder Mozilla Firefox. Die detaillierten technischen Voraussetzungen finden Sie in der Anmeldebestätigung, die wir an die bei der Bestellung angegebene E-Mail-Adresse senden.
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Die Veranstaltungsunterlage wird Ihnen in digitaler Form am Vortag oder am Tag nach dem Online-Seminar zugesandt.
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Der Standard-Tagesablauf eines eintägigen Seminars sieht wie folgt aus:
Für Teilnehmende stehen bei Veranstaltungen in einigen Tagungshotels begrenzte Zimmerkontingente zur Verfügung. Bei Bedarf können Sie die Reservierungen selbstständig beim Hotel unter dem Stichwort „Verlag Dashöfer“ vornehmen.
Der Veranstaltungsort ist auf der Detailseite jedes Seminars angegeben. Weitere Details zum Veranstaltungshotel erhalten Sie mit Ihrer Seminarbestätigung, spätestens 14 Tage vor der Veranstaltung.
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Präsenz-Seminare können bis zu 15 Tage vor der Veranstaltung kostenlos umgebucht werden. Danach wird aufgrund der Kurzfristigkeit eine Umbuchungsgebühr in Höhe von 60 € zzgl. MwSt. fällig.
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Wenn Sie ein Online-Seminar trotz der Möglichkeit der Terminverschiebung und des Teilnehmerwechsels stornieren möchten, stellen wir Ihnen eine Gebühr in Höhe von 15 % der Seminargebühr zzgl. MwSt. in Rechnung. Ab 13 Tage vor Seminarbeginn wird die volle Teilnahmegebühr fällig.
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Alle Informationen zu unseren Inhouse-Angeboten sowie die passenden Ansprechpartnerinnen und -partner finden Sie auf unserer Inhouse-Seite unter: https://www.dashoefer.de/inhouse-seminare.html
Das Zertifikat, das Sie nach der Veranstaltung per E-Mail erhalten, beinhaltet alle Kriterien (Inhalt, Dauer, Referent*in und Datum), um das Seminar bei den entsprechenden Kammern als Weiterbildung anrechnen zu lassen.
Darüber hinaus gelten unsere Seminare aus dem Bereich Immobilien und Grundbesitz als Qualifikationsnachweis für Mietverwalter, WEG-Verwalter und Immobilienverwalter sowie unsere Seminare aus dem Personalmanagementbereich als Fortbildungsnachweis nach § 15 FAO für Anwält*innen.
Wir akzeptieren ausschließlich Bildungschecks aus dem Bundesland Nordrhein-Westfalen.
Ab der dritten teilnehmenden Person aus einem Unternehmen erhalten die dritte und jede weitere Person einen Preisnachlass von 10 %. Dies gilt für Anmeldungen zu demselben Termin.
Die Seminarpreise verstehen sich netto zzgl. MwSt. und gelten pro Person. Demnach sind bei Online-Seminaren nur die angemeldeten Personen berechtigt, sich mit den Zugangsdaten für die jeweilige Online-Veranstaltung anzumelden.
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