28.06.2012 — Online-Redaktion Verlag Dashöfer. Quelle: Europäische Kommission.
In der Mitteilung, die einen umfassenden Ansatz verfolgt, werden Möglichkeiten zur Verschärfung der geltenden Maßnahmen geprüft und mögliche neue Initiativen gegen Steuerbetrug und Steuerhinterziehung in Europa skizziert.
Hierzu erklärte Algirdas Šemeta, EU-Kommissar für Steuern und Zollunion, Audit und Betrugsbekämpfung:
„Machen wir uns nichts vor: Steuerhinterzieher bestehlen die ehrlichen Bürger und entziehen den Mitgliedstaaten dringend benötigte Einnahmen. Wenn wir gerechte und effiziente Steuersysteme wollen, müssen wir dem ein Ende setzen. Der politische Wille zur intensiveren Bekämpfung ist vorhanden. Jetzt müssen den Worten Taten folgen. Als eine Union mit 27 Mitgliedstaaten haben wir zudem einen wesentlichen Vorteil: unsere zahlenmäßige Stärke. Wenn wir als Team vorgehen und eine gemeinsame Strategie anwenden, können wir die Steuerbetrüger und Steuerhinterzieher besiegen und große Geldbeträge wieder einziehen, die uns rechtmäßig zustehen."
Das Ausmaß der Schattenwirtschaft beträgt Schätzungen zufolge im EU-weiten Durchschnitt beinahe ein Fünftel des BIP und macht insgesamt fast 2 Bio. EUR aus. Angesichts der Globalisierung der Wirtschaft und des technischen Fortschritts liegt es auf der Hand, dass isolierte Maßnahmen einzelner Staaten zur Lösung dieses Problems nicht funktionieren werden. Deshalb wird in der Mitteilung ein dreistufiger Ansatz vorgeschlagen, um Steuerhinterziehung und Steuerbetrug von jeder möglichen Seite her anzugehen.
Wie bereits klar in den länderspezifischen Empfehlungen ausgeführt wurde, sollten sich die Mitgliedstaaten darauf konzentrieren, ihre Verwaltungskapazitäten zur Erhebung von Steuern auszubauen. Die Kommission wird die Fortschritte in diesem Bereich genau beobachten und gleichzeitig erforderlichenfalls technische Unterstützung leisten. Außerdem sollten es die nationalen Behörden z. B. durch Programme zur freiwilligen Offenlegung für diejenigen einfacher machen, die Bereitschaft zur Einhaltung der Steuervorschriften zeigen. EU-Instrumente wie etwa zentrale Anlaufstellen und gegebenenfalls ein Internetportal zu Steuerfragen dürften ebenfalls zu mehr Steuerehrlichkeit beitragen.
Die Maßnahmen zur Bekämpfung der Steuerhinterziehung auf europäischer Ebene haben sich als wirksam erwiesen. So können z. B. die Mitgliedstaaten jetzt dank der EU-Zinsbesteuerungsrichtlinie Informationen zu gebietsfremden Steuerpflichtigen über einen Gesamtbetrag von 20 Mrd. EUR austauschen. Jetzt geht es darum, diese Zusammenarbeit zu vertiefen und das gemeinsame Instrumentarium zu stärken. Eine wesentliche Voraussetzung hierfür ist die Zustimmung der Mitgliedstaaten zur überarbeiteten Zinsbesteuerungsrichtlinie. Außerdem werden einige neue Ideen vorgestellt: Gedacht ist z. B. an eine grenzübergreifende europäische Steuer-Identifikationsnummer, einen Mechanismus zur schnellen Reaktion auf Mehrwertsteuerbetrug sowie EU-Mindestvorschriften und –strafen bei Steuerbetrug und Steuerhinterziehung.
Damit die Bekämpfung von Steuerhinterziehung und Steuerbetrug wirklich greifen kann, müssen unsere internationalen Partner hinsichtlich des verantwortlichen staatlichen Handelns dieselben Maßstäbe anlegen, die auch in der EU gelten. In diesem Zusammenhang sind die Verhandlungsmandate, die die Kommission für die Aushandlung wirksamerer Steuerabkommen mit wichtigen Nachbarländern beantragt hat, von entscheidender Bedeutung. Vor Ende 2012 wird die Kommission außerdem ein Belohnungs- und Bestrafungskonzept für den Umgang mit Steueroasen sowie Maßnahmen zur Behandlung aggressiver Steuerplaner erstellen.
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