18.10.2011 — Online-Redaktion Verlag Dashöfer. Quelle: BDO AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft.
Die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft BDO begrüßt die bisher in der Presse bekannt gewordenen Vorschläge der EU-Kommission zur Regulierung der Abschlussprüfung von großen kapitalmarktorientierten Unternehmen - sog. „Public Interest Entities“ (PIE). Dem überwiegenden Teil der Pläne Michel Barniers, Kommissar für Binnenmarkt und Dienstleistungen bei der EU-Kommission, steht BDO grundsätzlich positiv gegenüber oder hält sie für diskussionswürdig. „Die bisher bekannt gewordenen Vorschläge gehen aus unserer Sicht in die richtige Richtung. Wir begrüßen alle Maßnahmen, die zur Förderung des öffentlichen Vertrauens in die Abschlussprüfung beitragen, deren Glaubwürdigkeit steigern, die Qualität sichern und die Unabhängigkeit des Abschlussprüfers garantieren. Wir werden uns konstruktiv am weiteren Verfahren beteiligen“, betont der Vorstandsvorsitzende der BDO AG, Dr. Holger Otte
Die Kommission will die Mitgliedsstaaten verpflichten, eine vom Berufstand völlig unabhängige Berufsaufsicht einzurichten. BDO hält diesen Vorschlag für richtig. Es kommt darauf an, in Deutschland eine Berufsaufsicht zu etablieren, die international als unabhängig angesehen wird. Hier sollte aber eine Lösung gefunden werden, die sich ebenfalls mit dem deutschen Kammerwesen vereinbaren lässt. Darüber hinaus wird die Forderung zur Einführung eines „longform reports“, eines ausführlichen Prüfungsberichts in Europa nach deutschem Muster, unterstützt.
„Der Vorschlag zur generellen Begrenzung der Honorare für „non-audit services“, also Beratungsleistungen, auf 10% des Prüfungshonorars, entspricht einer von BDO bereits erhobenen Forderung, wobei wir uns bisher für eine Begrenzung auf lediglich 5 % ausgesprochen hatten“, sagt Vorstandschef Dr. Holger Otte.
Positiv aufgefasst wird auch das Vorhaben, den Umsatz des Wirtschaftsprüfers, der mit einem einzelnen Mandanten erzielt wird, auf höchstens 20% des gesamten Jahresumsatzes zu begrenzen. Dieser Ansatz ist zudem weniger streng als die derzeitig geltende deutsche Regelung.
Das Vertrauen der Öffentlichkeit in die Abschlussprüfung muss gefördert werden Die Absicht der Kommission, europaweit ein so genanntes Joint Audit einzuführen, bei dem für große kapitalmarktorientierte Unternehmen mindestens zwei Abschlussprüfer bestellt werden müssen, unterstützt BDO. Im Vordergrund steht hierbei vor allem die Stärkung des Vertrauens der Öffentlichkeit in eine von zwei Wirtschaftsprüfungsgesellschaften gemeinsam durchgeführte Abschlussprüfung. Bei einem Joint Audit überwachen sich die beteiligten Prüfungsgesellschaften auch gegenseitig fachlich und prüferisch ergänzend, was zur Unabhängigkeit der Abschlussprüfer beiträgt und das Know-How für die Prüfung von PIE, Banken und Versicherungen auf eine breitere Basis stellt.
Auch den Vorschlag zur Einführung einer externen Rotation des Wirtschaftsprüfers, bei dem aber der Prüfer fest für zwei bis fünf Jahre bestellt wird, betrachtet BDO als diskussionswürdig. Eine feste mehrjährige Bestelldauer des Abschlussprüfers ist sinnvoll, da dadurch dessen Position gegenüber dem geprüften Unternehmen unabhängiger wird.
Einige Punkte der Vorschläge werden dennoch als kritisch betrachtet: BDO lehnt beispielsweise den Vorschlag der Kommission ab, großen Prüfungsgesellschaften zu verbieten, für ihre Prüfungsmandanten überhaupt Beratungsleistungen zu erbringen. Es besteht kein Grund dafür, sehr große Wirtschaftsprüfungsgesellschaften bei der Erbringung von Beratungsleistungen an Prüfungsmandanten stärker zu beschränken, als dies für andere Wirtschaftsprüfer der Fall ist.
Der Plan der EU-Kommission, ein regelmäßiges „Market Monitoring“, also eine regelmäßige Untersuchung des Marktes für Prüfungen von PIE, durchzuführen, wird von BDO begrüßt. Der direkte Eingriff in bestehende Gesellschaften geht jedoch zu weit, da davon ausgegangen werden kann, dass Fehlentwicklungen ausreichend über kartellrechtliche Marktbegrenzungen verhindert werden können.
Quelle: BDO AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
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