15.05.2013 — Online-Redaktion Verlag Dashöfer. Quelle: StepStone Deutschland GmbH.
Jeder zweite HR-Verantwortliche (53 %) in deutschen Unternehmen erhält zu wenige Bewerbungen auf seine Vakanzen. Damit setzt sich der Trend der letzten Jahre fort: Schon im Vorjahr hatte gut jeder zweite Personaler (55 %) über mangelnden Bewerberrücklauf geklagt, 2010 waren es 47 %. Das sind Ergebnisse einer StepStone Studie zu Erwartungen und Vorgehensweisen von Arbeitgebern im Rekrutierungsprozess. Die führende Online-Jobbörse StepStone hatte für die Studie, die seit 2010 jährlich durchgeführt wird, mehr als 270 HR-Verantwortliche in Deutschland befragt.
Den teilnehmenden Personalverantwortlichen zufolge lässt nicht nur die Quantität, sondern auch die Qualität der Bewerbungen zunehmend zu wünschen übrig. Schon 2011 hatte mehr als jeder zweite Personaler (54 %) einen Qualitätsverlust bei den eingehenden Bewerbungen konstatiert, aktuell stellen 42 % einen solchen fest. Mehr als jeder dritte HR-Verantwortliche blickt pessimistisch in die Zukunft und erwartet eine weitere Verschlechterung der Bewerbungsqualität. Schon jetzt erhalten 63 % der Arbeitgeber in der Mehrzahl Bewerbungen von unterqualifizierten Kandidaten. Aus diesem Grund würden neun von zehn Arbeitgebern auch unterqualifizierte Bewerber einstellen, wenn diese das Potenzial haben, die geforderten Fähigkeiten zu erlernen.
"Ein weiteres Ergebnis unserer Studie ist, dass die Mehrheit der Unternehmen ihre Mitarbeiterzahl in diesem Jahr erhöhen und zu diesem Zweck aktiv rekrutieren will. Die meisten planen sogar, mehr als fünf Mitarbeiter einzustellen. Vor diesem Hintergrund hat die vielfach als unzureichend empfundene Bewerbungsqualität eine besondere Brisanz. Recruiter stehen heute vor einer Herkulesaufgabe: Sie sollen schnell und dabei kosteneffizient Mitarbeiter finden. Die Wahl des richtigen Rekrutierungskanals, mit dem möglichst viele passende Kandidaten angesprochen werden, ist daher heute wichtiger denn je", so Dr. Sacha Knorr, Leiter Marketing der StepStone Deutschland GmbH.
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Das Zertifikat, das Sie nach der Veranstaltung per E-Mail erhalten, beinhaltet alle Kriterien (Inhalt, Dauer, Referent*in und Datum), um das Seminar bei den entsprechenden Kammern als Weiterbildung anrechnen zu lassen.
Darüber hinaus gelten unsere Seminare aus dem Bereich Immobilien und Grundbesitz als Qualifikationsnachweis für Mietverwalter, WEG-Verwalter und Immobilienverwalter sowie unsere Seminare aus dem Personalmanagementbereich als Fortbildungsnachweis nach § 15 FAO für Anwält*innen.
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