07.02.2013 — Online-Redaktion Verlag Dashöfer. Quelle: Bundesverband der Bilanzbuchhalter und Controller e.V. (BVBC).
Die neue Vergütungsordnung für Steuerberater, Steuerbevollmächtigte und Steuerberatungsgesellschaften erlaubt höhere Gebühren. Für Unternehmen können die Kosten für Buchführungs- und Abschlusstätigkeiten schnell um rund zehn Prozent steigen.
„Viele Unternehmen werden die Preissteigerungen zum Anlass nehmen, die Organisation des Finanz- und Rechnungswesens auf den Prüfstand zu stellen“, sagt Bärbel Ettig, Präsidentin des Bundesverbandes der Bilanzbuchhalter und Controller e.V. (BVBC). Privatpersonen und Unternehmen müssen keinen Steuerberater beauftragen, sondern können ihre Steuererklärungen auch in Eigenregie erstellen. Eine fachkundige Unterstützung erhalten Arbeitnehmer durch Lohnsteuerhilfevereine. Unternehmen können überlegen, ob sie bestimmte Aufgaben an andere Dienstleister übertragen. Für die laufende Finanzbuchhaltung und Lohnabrechnung sind Bilanzbuchhalter ein kompetenter Partner.
Gerade für Existenzgründer und Kleinunternehmen ist die Zusammenarbeit mit selbstständigen Bilanzbuchhaltern eine interessante Option. Aber auch Unternehmen, die ihre Buchhaltung in den eigenen Räumen erstellen, etwa weil sie ein großes Belegaufkommen mit vielen Kostenstellen haben, sollten eine Zusammenarbeit prüfen. Bilanzbuchhalter sind an keine Gebührenordnung gebunden und können Preise auf Grundlage der tatsächlich anfallenden Kosten frei kalkulieren. „Die meisten Bilanzbuchhalter verzichten auf repräsentative Räumlichkeiten, ein eigenes Sekretariat und teure FiBu-Lizenzen“, betont BVBC-Präsidentin Ettig. „Das schlägt sich naturgemäß auch in ihrer Kostenkalkulation nieder.“ Eine Abrechnung auf Stundenbasis gewährleistet ein Höchstmaß an Transparenz.
Doch Bilanzbuchhalter sind keine Billigarbeitskräfte, sondern vor allem Qualitäts-Dienstleister, so Ettig. Sie arbeiten beim Kunden vor Ort und betreuen sie als feste persönliche Ansprechpartner. Dabei bringen Bilanzbuchhalter umfassende betriebswirtschaftliche Kompetenzen ein, die weit über die laufende Buchhaltung hinausgehen. Ihr Fachwissen deckt auch wichtige Bereiche wie Kalkulation, Controlling, Liquiditätsplanung oder Forderungsmanagement ab.
Über 115.000 Bilanzbuchhalter gibt es hierzulande, dem stehen rund 90.000 Steuerberater gegenüber. Wie finden Kunden zum richtigen Partner? Die Online-Plattform
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Das Teilnahmezertifikat wird Ihnen am Tag nach der Veranstaltung per E-Mail zugesandt.
Die Veranstaltungsunterlage wird Ihnen in digitaler Form am Vortag oder am Tag nach dem Online-Seminar zugesandt.
Sie erhalten am Vortag der Veranstaltung den Zugangslink, über den Sie sich anmelden können. Bei Seminaren, die an einem Montag stattfinden, erhalten Sie den Link am Freitag zuvor.
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Der Standard-Tagesablauf eines eintägigen Seminars sieht wie folgt aus:
Für Teilnehmende stehen bei Veranstaltungen in einigen Tagungshotels begrenzte Zimmerkontingente zur Verfügung. Bei Bedarf können Sie die Reservierungen selbstständig beim Hotel unter dem Stichwort „Verlag Dashöfer“ vornehmen.
Der Veranstaltungsort ist auf der Detailseite jedes Seminars angegeben. Weitere Details zum Veranstaltungshotel erhalten Sie mit Ihrer Seminarbestätigung, spätestens 14 Tage vor der Veranstaltung.
Sobald die Durchführung des Seminars bestätigt wurde, spätestens 14 Tage vorher, erhalten Sie alle Details zur Veranstaltung sowie Ihre Rechnung.
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Präsenz-Seminare können bis zu 15 Tage vor der Veranstaltung kostenlos umgebucht werden. Danach wird aufgrund der Kurzfristigkeit eine Umbuchungsgebühr in Höhe von 60 € zzgl. MwSt. fällig.
Wenn Sie eine Umbuchung wünschen, schreiben Sie uns einfach eine E-Mail mit der Seminarnummer, dem Namen der angemeldeten Person sowie dem neuen Wunschtermin (einzusehen auf der jeweiligen Seminarseite auf unserer Homepage) an: veranstaltungsmanagement@dashoefer.de
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Alle Informationen zu unseren Inhouse-Angeboten sowie die passenden Ansprechpartnerinnen und -partner finden Sie auf unserer Inhouse-Seite unter: https://www.dashoefer.de/inhouse-seminare.html
Das Zertifikat, das Sie nach der Veranstaltung per E-Mail erhalten, beinhaltet alle Kriterien (Inhalt, Dauer, Referent*in und Datum), um das Seminar bei den entsprechenden Kammern als Weiterbildung anrechnen zu lassen.
Darüber hinaus gelten unsere Seminare aus dem Bereich Immobilien und Grundbesitz als Qualifikationsnachweis für Mietverwalter, WEG-Verwalter und Immobilienverwalter sowie unsere Seminare aus dem Personalmanagementbereich als Fortbildungsnachweis nach § 15 FAO für Anwält*innen.
Wir akzeptieren ausschließlich Bildungschecks aus dem Bundesland Nordrhein-Westfalen.
Ab der dritten teilnehmenden Person aus einem Unternehmen erhalten die dritte und jede weitere Person einen Preisnachlass von 10 %. Dies gilt für Anmeldungen zu demselben Termin.
Die Seminarpreise verstehen sich netto zzgl. MwSt. und gelten pro Person. Demnach sind bei Online-Seminaren nur die angemeldeten Personen berechtigt, sich mit den Zugangsdaten für die jeweilige Online-Veranstaltung anzumelden.
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Die Seminargebühr wird mit Zugang der Anmeldebestätigung fällig und ist zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Mehrwertsteuer zu zahlen. Die Fälligkeit der Rechnung ist unabhängig vom Leistungszeitpunkt.
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