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Übersicht über die gesetzlichen Änderungen im Jahr 2011

04.01.2011  — Online-Redaktion Verlag Dashöfer.  Quelle: LAWMARKET UG (haftungsbeschränkt).

Kranken- und Arbeitslosenversicherung, Flüge und Strom - vieles wird zum Jahreswechsel teurer. Doch gibt es auch Entlastungen für die Bürger? Auf welche gesetzlichen Änderungen Sie sich im Jahr 2011 einstellen müssen, zeigen wir Ihnen in unserer nachfolgenden Übersicht.


Beitragssatz zur Arbeitslosenversicherung steigt, Zuschläge für Arbeitslose entfallen

Der Beitragssatz zur Arbeitslosenversicherung wird von 2,8 auf 3,0% erhöht. Die Zuschläge, die Arbeitslose bisher beim Übergang vom Arbeitslosengeld I ins Arbeitslosengeld II für zwei Jahre erhalten haben, entfallen ersatzlos. Im ersten Jahr gab es bei Paaren monatlich 320 Euro plus 60 Euro pro Kind, im zweiten Jahr die Hälfte.


Beitragssatz zur Gesetzlichen Krankenversicherung steigt

In der Gesetzlichen Krankenversicherung wird der Beitragssatz von 14,9 wieder auf den vormals geltenden Satz von 15,5 % erhöht. Davon entfallen auf Arbeitnehmer und Rentner 8,2%. Der Beitragssatz für die Arbeitgeber wird dauerhaft auf 7,3% festgeschrieben. Steigen die Ausgaben der Krankenkassen, so können sie einkommensunabhängige Zusatzbeiträge von den Versicherten erheben. Zukünftige Erhöhungen sind allein von den Arbeitnehmern zu schultern. Wer monatlich 2.500 brutto oder mehr verdient, wird mit 7,50 Euro zusätzlich belastet. Von der Änderung betroffen sind rund 50 Millionen Versicherte.


Beitragsbemessungsgrenzen in der Sozialversicherung

Die Beitragsbemessungsgrenze in der Gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung wird von derzeit 3.750 Euro auf 3.712,50 Euro Monatseinkommen abgesenkt. Für Einkommen über 3.712,50 Euro müssen keine Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung bezahlt werden. Im Osten Deutschlands wird außerdem die Beitragsbemessungsgrenze in der Sozialversicherung von derzeit 4.650 auf 4.800 Euro erhöht. Für Beschäftigte mit einem Monatsbruttoeinkommen von mehr als 4.650 Euro und deren Arbeitgeber bedeutet das eine Mehrbelastung von jeweils bis zu 17 Euro im Monat. Kostenerstattung in der gesetzlichen Krankenversicherung

Gesetzlich Krankenversicherte können sich künftig auf Rechnung behandeln lassen und sich den Rechnungsbetrag anschließend von ihrer Krankenkasse erstatten lassen. Wer sich für die Kostenerstattung entscheidet, ist künftig für drei Monate an seine Entscheidung gebunden. Versicherte sollten jedoch bedenken, dass die Kasse möglicherweise nicht den vollen Rechnungsbetrag erstattet. Wer ein teureres Medikament verlangt, muss die Mehrkosten selbst bezahlen.


Wechsel in die private Krankenversicherung wird erleichtert

Der Wechsel von der gesetzlichen in die private Krankenversicherung wird erleichtert. Wer zukünftig mehr als 4.125 Euro (Versicherungspflichtgrenze) verdient, kann bereits nach einem Jahr (vorher: drei Jahre) von der gesetzlichen in die private Krankenversicherung wechseln.


Keine Beiträge zur Rentenversicherung mehr für Hartz-IV-Empfänger

Der Bund bezahlt künftig für Langzeitarbeitslose keine Beiträge mehr zur Rentenversicherung. Während der Einspareffekt für den Bund etwa zwei Milliarden Euro im Jahr beträgt, verlieren die Betroffenen einen späteren Rentenanspruch von 2,09 Euro pro Monat für jedes Jahr der Erwerbslosigkeit. Zeiten der Langzeitarbeitslosigkeit werden aber weiter bei Erwerbsminderungsrenten und bei Ansprüchen auf Rehabilitation berücksichtigt.


Streichung des Heizkostenzuschusses für Wohngeldempfänger

Der Heizkostenzuschuss für Wohngeldempfänger (bislang 24 Euro monatlich für einen Ein-Personenhaushalt, 49 Euro für einen Fünf-Personenhaushalt) entfällt. Einsparvolumen: ca. 100 Millionen Euro.


Elterngeld

Empfänger von Arbeitslosengeld II erhalten künftig kein Elterngeld mehr. Gleiches gilt für "Topverdiener", die die Reichensteuer zahlen. Diejenigen, deren Nettoeinkommen mehr als 1.240 Euro im Monat beträgt, erhalten künftig nur noch 65 statt 67 % ihres Nettoeinkommens als Elterngeld. Der Höchstbetrag von 1.800 Euro bleibt unverändert.


Lohnsteuerkarte

Die Lohnsteuerkarte aus Papier wird abgeschafft und schrittweise durch ein elektronisches Verfahren ersetzt. Die Lohnsteuerkarte für das Jahr 2010 gilt auch noch 2011. Eingetragene Freibeträge gelten unverändert weiter.


Luftverkehrsabgabe

Ab dem 1. Januar 2011 wird für Flugreisen eine entfernungsabhängige ökologische Luftverkehrsabgabe erhoben. Diese beträgt für Flugreisen bis zu 2.500 Kilometer pro Passagier und einfache Strecke acht Euro, für Reisen bis zu 6.000 Kilometer 25 Euro je Strecke und Passagier und für Langstreckenflüge 45 Euro je Passagier und Strecke.


Arbeitszimmer wieder steuerlich absetzbar

Das häusliche Arbeitszimmer ist wieder mit Kosten bis zu 1.250 Euro steuerlich absetzbar. Voraussetzung ist aber, dass für die betriebliche oder berufliche Tätigkeit kein anderer Arbeitsplatz zur Verfügung steht. Die Regelung gilt rückwirkend zum 1. Januar 2007. Die Einkommensteuerbescheide 2007 - 2009 werden allerdings nur entsprechend korrigiert, wenn sie noch nicht rechtskräftig waren.


Strompreise steigen

Die Umlage nach dem Erneuerbare-Energie-Gesetz (EEG) steigt von 2,047 Cent auf 3,53 Cent pro Kilowattstunde an. Die Umlage dient der Förderung erneuerbarer Energien. Die Stromversorger haben Erhöhungen von bis zu 14,4 % angekündigt. Kritiker verweisen darauf, dass die Großhandelspreise für Strom deutlich gesunken sind und eine Erhöhung der Strompreise nicht gerechtfertigt ist.


Biosprit

An den Tankstellen ist zukünftig so genannter Biosprit E10 mit 10% Ethanol-Beimischung erhältlich. Nach Angaben der Bundesregierung können rund 90 Prozent aller Fahrzeuge den Biosprit E10 tanken. Für ältere Autos, deren Motoren für den hohen Biosprit-Anteil nicht geeignet sind, ist bis 2013 weiter der bisherige Treibstoff mit einem Ethanol-Anteil von 5 % erhältlich.


Auto und Umwelt

Die bislang mit 330 Euro geförderte Nachrüstung von Dieselfahrzeugen mit Partikelfiltern endet zum 31. Dezember 2010. Neue Pkw, deren Motoren die Euro-5- oder Euro-6-Norm erfüllen, werden nicht mehr von der Kfz-Steuer befreit. Diesel-Pkw erhalten eine Steuerbefreiung von 150 Euro, wenn sie die Euro-6-Norm erfüllen und erstmals zugelassen werden. Die Regelung ist bis 2013 begrenzt.


Einlagensicherung

Spareinlagen sind künftig bis zu einer Höhe von 100.000 Euro gesetzlich abgesichert. Bisher waren Einlagen nur bis zu einer Höhe von 50.000 Euro abgesichert. Im Falle der Insolvenz ihres Instituts sollen Kunden ihre Einlagen bis zur abgesicherten Höhe innerhalb von 30 Tagen zurückerhalten.


Führerschein mit 17

Junge Leute dürfen bereits mit 17 Jahren am Straßenverkehr teilnehmen, sofern sie von einem Erwachsenen begleitet werden, der seit mindestens 5 Jahren im Besitz einer Fahrerlaubnis ist und nicht mehr als drei Punkte in der Flensburger Verkehrssünderkartei hat.


Geldautomaten

Ab dem 15. Januar 2011 werden beim Geldabheben etwaige Gebühren für die Abhebung angezeigt. Die Privatbanken haben angekündigt, künftig nicht mehr als 1,95 Euro je Fremdabhebung zu berechnen.


Tabaksteuer

Zum 1. Mai 2011 greift die erste Stufe der Erhöhung der Tabaksteuer. Der Preis für eine Schachtel Zigaretten wird schrittweise bis zum Jahr 2015 jährlich um 4-8 Cent teurer. Besonders hoch sind die Zuschläge bei Feinschnitt.


Pilotversuch mit Riesen-Lkw

In den Bundesländern Hessen, Baden-Württemberg, Schleswig-Holstein, Niedersachsen, Bayern, Thüringen und Sachsen werden die so genannten Riesen-Laster mit einer Länge von bis zu über 25 m und einem Gewicht von bis zu 40 t in einem Pilotversuch erprobt. Speditionen erhoffen sich von den Riesenlastern erhebliche Einsparungen bei den Treibstoffkosten. Gegner befürchten Straßenschäden und weniger Verkehrssicherheit.


Änderungen bei der Sicherungsverwahrung

Die nachträgliche Sicherungsverwahrung wird grundsätzlich abgeschafft. Im Übrigen wird die Sicherungsverwahrung auf einige schwere Delikte beschränkt.

Quelle: LAWMARKET UG (haftungsbeschränkt) / openPR
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