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Übergangsregelung für Unternehmer und Arbeitgeber läuft aus

25.06.2013  — Online-Redaktion Verlag Dashöfer.  Quelle: Oberfinanzdirektion Karlsruhe.

ELSTER-Zertifikat für die Übermittlung von Lohnsteuer-Anmeldungen und Umsatzsteuer-Voranmeldungen ab 1. September 2013 zwingend

Nicht authentifiziert übermittelte Daten werden ab dem 1. September 2013 von der Steuerverwaltung nicht mehr angenommen. Betroffen sind Lohnsteuer-Anmeldungen, Umsatzsteuer-Voranmeldungen, Anmeldungen von Sondervorauszahlungen, Zusammenfassende Meldungen sowie Anträge auf Dauerfristverlängerung. „Zur Vermeidung von Unannehmlichkeiten sollten die Betroffenen sich frühzeitig um die Authentifizierung kümmern“, rät die Präsidentin der Oberfinanzdirektion Karlsruhe, Andrea Heck.

Zwar sind Unternehmer und Arbeitgeber bereits seit Jahresbeginn verpflichtet, die oben genannten Daten mit elektronischem Zertifikat authentifiziert zu übermitteln, aber den betreffenden Unternehmern wurde zur Umstellung eine Übergangsfrist gewährt. Diese läuft zum 31. August des Jahres aus.

„Viele Unternehmer und Arbeitgeber erfüllen bereits die gesetzliche Verpflichtung, aber es besteht immer noch Handlungsbedarf“, stellt Heck fest. Vor einer ersten Informationskampagne Ende Oktober 2012 wurden nur rund 50 Prozent der Umsatzsteuer-Voranmeldungen bzw. 86 Prozent der Lohnsteuer- Anmeldungen mit Zertifikat gesendet. Ende Mai waren es bereits 87 bzw. 97 Prozent. „Immerhin dient die Authentifizierung der eindeutigen Feststellung der Identität des Übermittlers von Steuerdaten und damit seinem ureigensten Interesse“, betont Heck. Voraussetzung sei lediglich ein elektronisches Zertifikat. Dieses erhalten Unternehmer, Arbeitgeber genauso wie alle anderen Steuerpflichtigen durch eine Registrierung im ElsterOnline-Portal unter www.elsteronline.de/eportal. Die Registrierung kann bis zu zwei Wochen in Anspruch nehmen.

An Unternehmer und Arbeitgeber, die die authentifizierte Übermittlung noch nicht nutzen, ergeht dieser Tage ein weiteres Informationsschreiben. Gerade steuerlich beratene Unternehmer und Arbeitgeber, die ihre laufenden (Vor-)Anmeldungen im Unterschied zu den Jahreserklärungen selbst erledigen, sind sich ihrer Verpflichtungen und möglicher Konsequenzen nicht formgerecht eingereichter Steueranmeldungen nicht immer bewusst.

Arbeitgebern wird im Hinblick auf die Einführung der elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale (ELStAM) zum 1. Januar 2013 die Zertifikatsart "Nicht-persönliches Zertifikat (Organisationszertifikat)" empfohlen.


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