24.10.2024 — Online-Redaktion Verlag Dashöfer. Quelle: Landesamt für Steuern Rheinland-Pfalz.
Die W-IdNr. wird automatisch vom Bundeszentralamt für Steuern vergeben. Ein gesonderter Antrag ist nicht erforderlich. Bestehende Unternehmen erhalten die W-IdNr. im Zeitraum 2024 bis 2026. Bei Neugründungen erfolgt die Vergabe im Rahmen des steuerlichen Erfassungsverfahrens.
Die bisherigen Steuernummern bleiben auch nach Einführung der W-IdNr. bestehen und müssen daher weiter verwendet und angegeben werden. Zukünftig könnte die W-IdNr. dazu beitragen, bestehende Identifikationsnummern zu ersetzen und Doppelungen in der Verwaltung zu reduzieren. Ab 01.01.2027 ist die W-IdNr. dann verpflichtend anzugeben.
Weitere Informationen zum Thema W-IdNr. sind unter dem folgenden Link zu finden: www.bzst.de
Für Fragen zum Thema W-IdNr. steht das Bundeszentralamt für Steuern gerne zur Verfügung.
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