29.02.2024 — Von
. Quelle:Obwohl in den §§ 4 und 14 des Gleichstellungsgesetzes die Beteiligung und Mitwirkung der Gleichstellungsbeauftragten bei der Fortschreibung der Förderpläne nicht vorgeschrieben ist, halten einige Dienststellen dies für grundsätzlich notwendig.
Ihre konkrete Mitarbeit und Beteiligung an allen Vorlagen, Berichten und Stellungnahmen zu Fragen der Gleichstellung ist entscheidend, um die Gleichstellung voran zu bringen.
Beispiel: [...]
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