Handelsrecht

08.10.2020  — Von Philipp Jahn. Quelle: Verlag Dashöfer GmbH

Im Zuge des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes (BilMoG) wurde die Bilanzierung von Kosten der Forschung und Entwicklung im handelsrechtlichen Jahresabschluss aufgenommen bzw. neu geregelt. Zielsetzung des BilMoG war es, den Jahresabschluss nach Handelsrecht den internationalen Rechnungslegungsstandards (IFRS) anzunähern, weshalb sich die Bilanzierung dieser Kosten nun stark an IAS 38 orientiert.

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